§ 1221 BGB, Freihändiger Verkauf
Paragraph 1221 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Pfandrecht an Sachen, Sicherungseigentum ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
06.05.2015 - Sicherungsübereignung. Welche Rechtslage besteht bis zur Verwertung? Beeinträchtigung durch Dritte. Beziehung zum Verpfänder. Gesetzliches Schuldverhältnis. (§§ 1215-1221, 1223 BGB. ~ Verwahrung). Recht zur Nutzungsziehung nur bei Nutzungspf

Pfandrecht

http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY5306/Pfandrecht.pdf
Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB (BGH, NJW 1972, 721). Ferner gehören dazu solche Forderungen, die in eine ... laufende und das folgende Mietjahr geltend gemacht werden (§ 562 Abs. 2 BGB). 2 Der Pfandgegenstand. 2.1 Einbringen .... werden (§ 1221 BG

29. Schema zu §§ 1204, 1228 BGB

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/1228-Schema.pdf
1204, 1228 BGB). 1. Entstehung des Pfandrechts (§§ 1205 ff. BGB) a) Erklärte Willenseinigung über die Verpfändung. (§ 1205 I) b) Besitzeinräumung an ... b) Verkauf durch öffentliche Versteigerung (§§ 1235 I,. 383 III) c) Ausnahmsweise freihändiger Verkau

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen III (11/12)

https://www.uni-frankfurt.de/69094952/Loesung_11_von_12.pdf
19.01.2018 - (bezüglich (Schiffs-)Hypothek, Bürgschaft und Pfand siehe auch § 401 Abs. 1 BGB). Im Gegensatz dazu muss der Schuldner weder Verpfänder der sichernden Sache noch deren. Eigentümer sein (vgl. § 1248 BGB). 1. Das Rechtsverhältnis zwischen Verp

Inhaltskontrolle einseitiger ... - Neues Wirtschafts

http://www.nwir.de/archiv/NWIR14/Waegner_Leistungsbestimmungsrechte.pdf
konkret angeben.71 Für die vertragliche Regelung einseitiger Leistungsbestimmungsrechte. 66 Dzida/Schramm, BB 2007, 1221, 1222; Kort, FS für Birk, 459, 467; Preis, Arbeitsvertrag, II D 30 Rdn. 6 ff;. Preis/Genenger, NZA 2008, 969, 972 f. 67 ErfK/Preis §§


Webseiten zum Paragraphen

§ 1221 BGB Freihändiger Verkauf Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92992.htm
Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung.

BGB § 1221 Freihändiger Verkauf - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1221/
20.07.2017 - 1221 Freihändiger Verkauf. Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteiger

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1221 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1221 – Freihändiger Verkauf. Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder du

1221 BGB - Wirtschaftsprivatrecht

http://www.wipr-recht.de/Freih%C3%A4ndiger-Verkauf-zum-Marktpreis-durch-staatli...
Von dem Erfordernis einer öffentlichen Versteigerung der Pfandsache wird in § 1221 BGB dann abgesehen, wenn das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis hat. Dann kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich

Freihändige Verkauf 1221 BGB - öffentlich bestellter, vereidigter ...

http://www.die-auktionsprofis.de/forderungsrealisierung/zeitnahe-forderungsreal...
Der freihändige Verkauf nach § 1221 BGB: Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Börsen- oder Handelsmakler oder durch eine zur öffentlic


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten › Titel 1: Pfandrecht an beweglichen Sachen › § 1221

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1221 BGB
    § 1221 Abs. 1 BGB oder § 1221 Abs. I BGB

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