(1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Verpfänders fort, so kann der Verpfänder verlangen, dass das Pfand auf Kosten des Pfandgläubigers hinterlegt oder, wenn es sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abgeliefert wird.
(2) Statt der Hinterlegung oder der Ablieferung der Sache an einen Verwahrer kann der Verpfänder die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Gläubigers verlangen. Ist die Forderung unverzinslich und noch nicht fällig, so gebührt dem Pfandgläubiger nur die Summe, welche mit Hinzurechnung der gesetzlichen Zinsen für die Zeit von der Zahlung bis zur Fälligkeit dem Betrag der Forderung gleichkommt.
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http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/19052014%20-%20Pfandrecht%20und...
19.05.2014 - Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung des Pfandguts (§§ 1215, 1217 BGB); Rückgabepflicht nach Erlöschen des Pfandrechts (§ 1223 Abs. 1 BGB). Ablösungsrechte: Schon vor der Pfandreife, nämlich sobald der Schuldner der gesicherten Forderung zu l
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung11
2307 Abs. 1 S. 1 BGB unabhängig von der Höhe des. Vermächtnisses. -. Zusatzpflichtteil, § 2307 Abs. 1 S. 2 BGB. -. Kombination von Erbteil und Vermächtnis d) Ehegatte, § 1371 Abs. 3 BGB. III. Inhalt. 1. Anspruch in Geld a) Entstehung mit Erbfall, § 1217
http://www.altmarkkreis-salzwedel.de/ResourceImage.aspx?raid=17291
08.01.2018 - Ihre Voraussetzungen: • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Abschluss B-I-Lehrgang oder vergleichbarer Abschluss. •. Kenntnisse und Erfahrungen im Haushalts- und Kassenrecht. •. Rechtskenntnisse, insb. im BGB, Fam
http://www.altmarkkreis-salzwedel.de/ResourceImage.aspx?raid=17329
15.01.2018 - 1666, 1666a BGB o. Förderung der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitschlichtung/ Mediation. Ihre Voraussetzungen: •. Abschluss als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in mit staatlicher Anerkennung oder ver- gleichbarer Abschluss.
https://www.erf.de/download/pdf/agb/AGB_ERF_Medien_Veranstaltungen.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (fs-jt1217) für Veranstaltungs-Eintrittskarten von ERF mediaservice ... BGB finden Anwendung. 3.4. Für im Internet ausgewiesene Veranstaltungen können ... Veranstalter dem Käufer auf seinen Wunsch Karten oder. Gutscheine,
http://www.jura.uni-mainz.de/oechsler/Dateien/WS1516_Examinatorium_HandelsR_Fol...
Fall 1. Die V-GmbH will eine alte, im Betriebsvermögen stehende. Anlage zum Verzinken von Schrauben veräußern, da sie die einschlägige Betriebsabteilung stillzulegen beabsichtigt. Geschäftsführer G erteilt daher dem auf derartige Geschäfte spezialisierte
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92988.htm
(1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Verpfänders fort, so kann der Verpfänder verlangen, dass das Pfand auf Kosten.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1217/
20.07.2017 - Titel 1: Pfandrecht an beweglichen Sachen. § 1217 Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger. (1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1217 – Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1217 – Rechtsverletzung durch den. (1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem M
http://www.energieverbraucher.de/de/site__2635/
Das Amtsgericht entscheidet, dass der Kläger einen Anspruch nach § 812 BGB auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Beträge hat. Die Berufung wurde zugelassen. Download Urteil Amtsgericht Euskirchen vom 12. März 2010 - Az: 17 C 1217/09 oder auf openJur. Segm
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/vzr228_09.htm
Sachmangelbegriff nach § 434 BGB; Begriff der Beschaffenheit; Mieterträge und Betriebskosten als sachmangelbegründende Beschaffenheiten; Verhältnis zwischen Gewährleistungsausschluss in AGB und Beschaffenheitsvereinbarung; keine Minderung bei fehlender B