(1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen.
(2) Ist eine von Natur Frucht tragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Pfandgläubiger zum Fruchtbezug berechtigt sein soll.
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http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/19052014%20-%20Pfandrecht%20und...
19.05.2014 - EBV also entsprechend anwendbar. Zwischen (Pfand)Gläubiger und Verpfänder besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis: Rechte des Gläubigers: Besitzrecht;; Anspruch auf Verwendungsersatz (§ 1216 BGB);; Ggf. auch Recht zur Ziehung von Nutzungen
https://www.uni-erfurt.de/fileadmin/user-docs/Unternehmensrecht/Gliederung_GesS...
B) Das Recht der unerlaubten Handlungen. I. Das Deliktsrecht. 1. Bedeutung des Deliktsrechts. 2. Gesetzliche Regelung. 3. Verschuldens- und Gefährdungshaftung. 4. Keine deliktische Generalklausel. II. § 823 Abs. 1 BGB: Tatbestand. 1. Überblick. 2. Geschü
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Werke_Downlaods/Betreuer...
16.12.2011 - Voraussetzungen des § 311 Abs. 3 BGB. Die Betreuertätigkeit hat keine drittschützende Zielrichtung zugunsten eines Heimträgers. (. Anschluss an BGH, NJW 1995, 1213). Ein Rentenversicherungsträger hat aufgrund der unterlassenen. Verwendung vo
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701213.pdf
24.03.2010 - Drucksache 17/1213 ten Partner einzugehen, grundsätzlich adäquat um. Das Ehe- schließungsrechtsgesetz vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 833) hat die Durchsetzung der Eheschließungsfreiheit dadurch er- leichtert, dass nach § 1310 Absatz 1 Satz 2 Ha
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/45ee09a6-f01a-4aaf-a466-a16eaccb31c9/1213.pdf
1213# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004. BGB § 1741. Adoption des eigenen ehelichen Kindes. I. Zum Sachverhalt. Frau F. ist rechtskräftig geschieden und Alleininhaberin der elterlichen Sorge hinsichtlich ihres minderjähri- gen, ehelichen Sohnes. Sie b
http://www.reichstagsprotokolle.de/EintragS_Sach_bsb00003392_000243.pdf
an seine Zustimmung gebunden sein soll (entgegen den §§ 137, 138 B.G.B. und den. Entscheidungen des Amts- und des Landgerichts Ostrowo): Bd. 284, 40. Sitz. S. 1213A. § 138, Nichtigkeit der Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, Anwendung auf Arb
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1213/
1213 Nutzungspfand. (1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. (2) Ist eine von Natur Frucht tragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben, so ist im Z
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. (2) Ist eine von Natur Frucht tragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben, so ist im Zweifel anzunehmen, d
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1213/
1213 BGB - § 1213 Nutzungspfand (1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. (2) Ist eine von Natur Frucht tragende Sache.
https://gesetze-in-app.de/BGB/1213
BGH, Urteil vom 3.8.1994, Az. XII ZR 77/93 Auch bei einer entsprechenden Anwendung der §§ 1213, 1214 BGB läßt sich aber, weil Geld keine von Natur aus fruchtbringende Sache im Sinne des § 1213 Abs. 2 BGB ist, eine Verpflichtung des Vermieters, für die Mi
https://www.brennecke-partner.de/1213-BGB-Nutzungspfand_61841
1213 BGB Nutzungspfand. (1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. (2) Ist eine von Natur fruchttragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben, so ist i