Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
b) Wirksamkeit der Einigung, insbesondere Form des §1154 BGB. c) Berechtigung des Zedenten. d) gutgläubiger (einredefreier) Erwerb, §892 (§§1192, 1157 S.2, 892). II. Rechtsquellen und Charakteristika der Grundschuld. 1. Rechtsquellen. → Ausgangspunkt: §§
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/rspr_263_tae...
aus BGHR StGB § 263 Abs 1 Irrtum 14 (= NJW 2003, 1198 = NStZ 2003, 3138 (zu den Anforderungen an die Feststellung eines Irrtums beim Betrug zum Nachteil von ..... Bedenken könnten sich insoweit deshalb ergeben, weil es für den Betrugstatbestand ohne Bela
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Er weigert sich aber, die geforderten 3.000 DM nebst Zinsen für die entgangene Gebrauchsmöglichkeit des Hauses zu zahlen. Wie ist zu entscheiden? (BGH-GS 9.7.1986, BGHZ 98, 212 = JuS 1987, 574 = Schack/Ackmann5 Nr. 27; vgl. auch BGH 10.6.2008, NJW-RR 200
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
30.04.2015 - Durch Vertrag (§ 873 BGB); § 648 BGB. • Zwangsvollstreckung (§§ 866, 932 ZPO). • Gesetz (§§ 1287 S. 2, 848 Abs. 2 ZPO). • Nicht akzessorisch. • Entsprechende Anwendung der §§ 1113 ff. • Sonderfall der Grundschuld. • Regelm. Zahlung aus Grund
https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/Kreditsicherung_3_aufl.pdf
Immobiliarsicherheiten: Hypothek (§§ 1113-1190 BGB), Grundschuld (§§ 1191-1198 BGB), Rentenschuld. (§§ 1199-1203 BGB). hemmer-Methode: Die Vormerkung stellt ein Sicherungsmittel eigener Art dar, das ausschließlich dazu bestimmt ist, einen schuldrechtlich
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMV16/1198
16/ 1198. Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL Bestandslnvest). Änderung gern. Runderlass vom ..... Juli 2007 (BGB!. I S. 1519) In der Jeweils geltenden Fassung erfüllt werden. 2.2.4 Ausbau- und Erweite
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_63__Besch...
Ersetzung einer Hypothekenforderung durch eine andere, § 1180 BGB. - Umwandlung einer Sicherungshypothek in eine gewöhnliche. Hypothek, § 1186 BGB. - Umwandlung Hypothek in Grundschuld und umgekehrt, § 1198. BGB. Voraussetzungen: Einigung und Eintragung,
http://www.diejura.de/assets/bgb_lehrplan.pdf
VI.) Fehler des Grundbuchbeamten bei Entstehung der Grundschuld. VII.) Übergang der gesicherten Forderung bei Tilgung der Grundschuld durch den. Eigentümer, der nicht persönlicher Schuldner ist. VIII.) Rechtänderung nach § 877 BGB. IX.) Umwandlung einer
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1198/
Titel 2: Grundschuld, Rentenschuld. Untertitel 1: Grundschuld. § 1198 Zulässige Umwandlungen. 1Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. 2Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Bere
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92969.htm
Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich. Rz. 1 Durch § 1198 1 wird klargestellt, dass die einzelnen Arte
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1198/
1198 BGB - § 1198 Zulässige Umwandlungen Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten.
https://www.brennecke-partner.de/1198-BGB-Zulaessige-Umwandlungen_61826
Eine Hypothek kann in eine Grundschuld eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden.