(1) Ist der Eigentümer der Gläubiger, so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben.
(2) Zinsen gebühren dem Eigentümer nur, wenn das Grundstück auf Antrag eines anderen zum Zwecke der Zwangsverwaltung in Beschlag genommen ist, und nur für die Dauer der Zwangsverwaltung.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
2. Erforderliche Aufwendungen,. § 670 BGB. 3. Ergebnis. II. Anspruch E gegen S aus §§ 1143,. 488 Abs. 1, 489 BGB. 1. Forderung G gegen S. 2. Sicherung der Forderung mittels. Buchhypothek ..... 1177 Abs. 2, 1197 BGB nicht die Zwangsvollstreckung in sein e
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/a88daec5-3e46-4560-8e30-3b49ff97a1c4/11175.pdf
09.11.2000 - der anfänglichen Vereinigung von Zinsgrundpfandrecht und Eigentum in einer Person er- faßt, konkret: Ob § 1178 Abs. 1 S. 1 BGB auch auf die anfängliche Eigentümergrundschuld anzuwenden ist. Dabei ist § 1178 Abs. 1 S. 1 BGB systematisch im Zu
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/sich/sich72.pdf
Diese Pflicht folgt gemäß § 157 BGB aus dem fiduziarischen Charakter der. Sicherungsabrede sowie der Interessenlage der Vertragsparteien (vgl. BGHZ 124, 371, 375 ff.; 124, 380,. 384 ff. m.w.N.; 133, 25, 30; BGH, Beschlüsse v. 6. März 1997 - IX ZR 74/95,
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/ag_sachenrecht/bghz_101_186.pdf
24.06.1987 - BGHR BGB § 854 Abs 1 Sachherrschaft 1 (Leitsatz und Gründe). BGH-DAT Zivil weitere Fundstellen. EWiR 1987, 1197-1198 (red. Leitsatz). Verfahrensgang vorgehend OLG Düsseldorf, 27. November 1986, Az: 12 U 103/86 vorgehend LG Düsseldorf, 9. Apr
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_5_945.pdf
22.09.2015 - tung der Kündigungsfristen des § 622 BGB ordentlich ge- kündigt werden könnten. Bei einer wirksamen Befristung hingegen wäre eine ordentliche Kündigung gem. §§ 621. Abs. 3 BGB, 16 Abs. 3 TzBfG grundsätzlich nicht möglich. Zwar verbietet § 16
http://www62.beuth-hochschule.de/fileadmin/oe/fsi/Dateien_RFW_NFW/nfw-leseprobe...
z.B. Bürgschaft: § 766 BGB. Pfandrecht: § 1205 BGB. Hypothek und Grundschuld: § 873 BGB. 3.1.3.2. Verhältnis zueinander. Wichtig ist weiter das Verhältnis der vorgenannten Rechtsgeschäfte zueinander: a) Das Verhältnis von Sicherungsvertrag und Bestellung
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Ist der Eigentümer der Gläubiger, so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben. (2) Zinsen gebühren dem Eigentümer nur, wenn das Grundstück auf Antrag eines anderen zum Zwecke der Zwangsverwaltung in Beschlag geno
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1197/
1197 Abweichungen von der Fremdgrundschuld. (1) Ist der Eigentümer der Gläubiger, so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben. (2) Zinsen gebühren dem Eigentümer nur, wenn das Grundstück auf Antrag eines anderen zum
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1197/
1197 BGB - § 1197 Abweichungen von der Fremdgrundschuld (1) Ist der Eigentümer der Gläubiger, so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben. (2) Zinsen gebühren dem.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Eigentuemergrundschuld--f128477.html
26.12.2010 - Hintergrund dieser Regelung ist der Umstand, dass der Alteigentümer bis zum Zuschlag ja die Nutzungsmöglichkeit am Grundstück hatte (siehe z.B. Palandt BGB § 1197 Rn. 3). Die Beschränkungen des § 1197 BGB gelten allerdings nicht, wenn Eigent
https://gesetze-in-app.de/BGB/1197
BGH, URTEIL vom 5.11.2011, Az. V ZR 52/11 11 bb) Nach anderer Ansicht muss der Grundschuldgläubiger zwar das Grundschuldkapital in voller Höhe anmelden; rückständige und laufende Grundschuldzinsen seien hiervon jedoch ausgenommen, weil der Eigentümer die