§ 1163 BGB, Eigentümerhypothek
Paragraph 1163 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist die Forderung, für welche die Hypothek bestellt ist, nicht zur Entstehung gelangt, so steht die Hypothek dem Eigentümer zu. Erlischt die Forderung, so erwirbt der Eigentümer die Hypothek.


(2) Eine Hypothek, für welche die Erteilung des Hypothekenbriefs nicht ausgeschlossen ist, steht bis zur Übergabe des Briefes an den Gläubiger dem Eigentümer zu.


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Examensklausurenkurs

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11.09.2009 - Nach § 1192 Abs.1 BGB findet das Recht der Hypothek auf die Grundschuld jedoch nur insoweit Anwendung, als sich nicht daraus etwas anderes ergibt, dass die Grundschuld keine Forderung voraussetzt. Dies ist bei § 1163 BGB der Fall. In der Lit

Zahlungsfälle bei der Hypothek

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§362 BGB. → Hypothek wird Eigentümergrundschuld, §§1163, 1177 I BGB. → Anspruch auf Aushändigung der Urkunde. 2. Ablösungsberechtigter Dritter zahlt, §§1150, 268 BGB. → Forderung geht über gem. §§1150, 268 III BGB (cessio legis). → Hypothek geht wg. Akze

Die Grundschuld, §§1191 BGB ff - Homepage.ruhr-uni-bochum

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§242 BGB Forderung geht unter wg. bzgl. des Darlehens Erfüllung, §§362, 267. • Grundschuld - Untergang für SN Einrede für SG gem. §821. - Umwandlung in Eigentümergrundschuld oder §320 BGB und schuld-. für SG; dogmatische Begründung str.: rechtlicher Rück


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Das Schicksal der Hypothek bei Zahlung

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Das Schicksal der Hypothek bei Zahlung. Grundgedanken: - Hypothek ist akzessorisch. - Zweck der Hypothek ist Sicherung einer Schuld. I. Persönlicher Schuldner = Eigentümer; dieser zahlt an Gläubiger. § 488. E. G. §§ 873, 1113. E leistet auf die Forderung

Kurzübersicht Hypothek A. Entstehung 1. Einigung, §§ 873 Abs. 1 ...

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
1117 Abs. 1 BGB) erworben; bis dahin Eigentümergrundschuld. (§§ 1163 Abs. 2, 1177 Abs. 1 BGB). → Bei Buchhypothek ist Brieferteilung ausgeschlossen; Entstehung bereits mit. Eintragung (§ 1116 Abs. 2 BGB; §§ 1184, 1185 BGB). 4. Bestehen der Forderung. → A

20 Probleme aus dem Sachenrecht - Gursky, Leseprobe

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Gursky-20-Probleme-Sachenrecht-97838006...
Zahlt er aber an den wahren Inhaber der Forderung (dh den früheren Hypothekar), ohne die Einrede geltend zu machen, dass er die Forderung nur unter der Vorausset- zung erfüllen brauche, dass er dadurch gem. § 1163 I 2 BGB die Hypothek erwerbe, so kann er

Einwände gegen den - Bitter - Universität Mannheim

http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/sachenrecht/materialien/sa...
Einwendung nicht durchsetzbar. = Einrede. (Beachte: § 216 BGB). 1. gegenüber. Ersterwerber selbstverständlich, da direkt gegen den. Anspruch aus der Hypothek gerichtet. § 1163 I 1 + 2 BGB § 1137 I 1 BGB. S. 1: rechtshindernde. S. 2: rechtsvernichtende. ⇨

Entstehung, Übertragung - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
30.04.2015 - 879 Abs. 1 BGB) → Räumliche Anordnung („Locusprinzip“). Aufrücken (gleitende Rangordnung) → für Eigentümergrundschuld: §§ 1163, 1177 BGB → § 1179a BGB. Vereinbarung (§ 879 Abs. 3 BGB), Änderung (§ 880 BGB). Welche allgemeinen Grundlagen der


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§ 1163 BGB - Eigentümerhypothek - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1163.html
1163 Eigentümerhypothek →. (1) Ist die Forderung, für welche die Hypothek bestellt ist, nicht zur Entstehung gelangt, so steht die Hypothek dem Eigentümer zu. Erlischt die Forderung, so erwirbt der Eigentümer die Hypothek. (2) Eine Hypothek, für welche d

BGB § 1163 Eigentümerhypothek - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1163/
20.07.2017 - 1163 Eigentümerhypothek. (1) 1Ist die Forderung, für welche die Hypothek bestellt ist, nicht zur Entstehung gelangt, so steht die Hypothek dem Eigentümer zu. 2Erlischt die Forderung, so erwirbt der Eigentümer die Hypothek. (2) Eine Hypothek,

Eigentümerhypothek - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/eigentuemerhypothek/eigentuemerhypothek.htm
zur Entstehung gelangt ist ( § 1163 Abs. 1 S. 1 BGB) oder die gesicherte Forderung erloschen ist (§ 1163 Abs. 1 S. 2 BGB). Da sich dann die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, verwandelt sie sich in eine Eigentümergrundschuld. Ferner lie

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1163 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Da die Hypothek bereits durch Einigung und Eintragung im Grundbuch entsteht (§ 873 BGB), bedarf es der Regelung, wem sie bis zur Entstehung der Forderung und – bei der Briefhypothek – der Übergabe des Hypothekenbriefes zusteht; dies regelt § 1163 I 1, II

Hypothekenrecht - Prof. Dr. F. Ranieri

http://ranieri.jura.uni-saarland.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/Hyp...
362 BGB. Mit dem Erlöschen der Forderung erwirbt grundsätzlich der Eigentümer gem. § 1163 I 2 BGB die Hypothek. Gem. § 1177 I BGB verwandelt sich diese in eine Eigentümergrundschuld. Für den Fall, dass es einen Ausgleichsanspruch des persönlichen Schuldn


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld › Titel 1: Hypothek › § 1163

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1163 BGB
    § 1163 Abs. 1 BGB oder § 1163 Abs. I BGB
    § 1163 Abs. 2 BGB oder § 1163 Abs. II BGB

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