§ 1164 BGB, Übergang der Hypothek auf den Schuldner
Paragraph 1164 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, so geht die Hypothek insoweit auf ihn über, als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann. Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leisten, so kann der Eigentümer die Hypothek, soweit sie auf ihn übergegangen ist, nicht zum Nachteil der Hypothek des Schuldners geltend machen.


(2) Der Befriedigung des Gläubigers steht es gleich, wenn sich Forderung und Schuld in einer Person vereinigen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Die Hypothek

http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/16062014%20-%20WuV-Hypothek.pptx
16.06.2014 - Bei einer Buchhypothek nach § 892 BGB;; Bei einer Briefhypothek: § 892 nicht anwendbar, da Übertragung gerade außerhalb des Grundbuchs. ... Wenn der Schuldner Ersatz vom Eigentümer verlangen kann, greift § 1164 ein. Zahlungen des Eigentümers


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Zahlungsfälle bei der Hypothek

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winterse...
Ausnahme: Einer von mehreren Gesamtschuldnern zahlt unter den Voraussetzungen des §426 II 1 BGB (§§412, 401, 1153 BGB); Übergang der Hypothek auf den Schuldner, §1164 BGB;. das Gleiche gilt auch, wenn der zahlende Schuldner e. Regressanspruch gegen d. Ei


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Das Schicksal der Hypothek bei Zahlung

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_74__Das_S...
488. S zahlt auf seine persönliche Schuld, die gemäß § 362 BGB erlischt. 1. Keine Regressansprüche von S gegen E. => Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld des E,. §§ 1163 I 2, 1177 I 1 BGB. 2. Regressansprüche des S gegen E. z.B. Schadensersatz aus § 2

Fall 12 - Lösung Hypothekentilgung.rtf

http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/ws%2008-09/AG%20Sachenrecht/Fall%2...
BGB oder § 1164 BGB – letztlich der Vorrang gebührt; auf den vorliegenden Fall bezogen: ob die Wertung des § 1164 I 1 BGB die. Inanspruchnahme des Schuldners A sperrt. Für einen Vorrang des § 1143 I BGB könnte allenfalls die Erwägung sprechen, dass der p

Lösung-Fall-4-Missglückte-Geldbeschaffung - Examensrelevant.de

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2016/11/L%C3%B6sung-Fall-4-Missgl%...
Zur Sicherung des Ersatzanspruchs geht die Hypothek gemäß § 1164 BGB auf den Schuldner über b) Eigentümer zahlt. - Schuldner ist im Innenverhältnis zur Leistung verpflichtet (= Regelfall); die persönliche Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner geht

Seite 40-51

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/KS_Seite_40-51....
Übergang der Hypothek von der Bank aufS (§ 1164 I 1 BGB) a) Leistung des S an die Bank (+) b) Ersatzanspruch des S gegen E (+): §§ 281, 280,. Siehe oben c) Folge: S ist Inhaber der Hypothek geworden. Ergebnis: §§ 1113, 1147 BGB für S (+). B. Und Wenn es

Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_5_620.pdf
1164 BGB, nach dem die Hypothek nun einen Rück- griffsanspruch des persönlichen Schuldners gegen den. Eigentümer sichert, liegt daher nicht vor. Ebenso wenig ist ein Fall der §§ 1143, 1177 Abs. 2 BGB (Übergang der gesicherten Forderung gegen den persönli


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1164 – Übergang ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, so geht die Hypothek insoweit auf ihn über, als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann. 2Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leist

BGB § 1164 Übergang der Hypothek auf den Schuldner - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1164/
20.07.2017 - 1164 Übergang der Hypothek auf den Schuldner. (1) 1Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, so geht die Hypothek insoweit auf ihn über, als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann. 2I

Leistung des persönlichen Schuldners bei der Grundschuld

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Lehre/SS96/Immobil/befriedigung5.htm
Automatismen wie bei der Hypothek aus §§ 1163 und 1164 BGB gibt es nicht. Die Grundschuld bleibt zunächst einmal als Fremdgrundschuld bestehen. Der Gläubiger kann allein aus der Sicherungsabrede verpflichtet sein, das ihm jedenfalls nicht mehr gebührende

Hypothekenrecht - Prof. Dr. F. Ranieri

http://ranieri.jura.uni-saarland.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/Hyp...
1163 I 2 BGB die Hypothek. Gem. § 1177 I BGB verwandelt sich diese in eine Eigentümergrundschuld. Für den Fall, dass es einen Ausgleichsanspruch des persönlichen Schuldners gegen den Eigentümer gibt, geht die Hypothek auf den persönlichen Schuldner zur S

Die Folgen der Tilgung der gesicherten Forderung bei Hypothek und ...

https://www.grin.com/document/341765
Entscheidend ist jedoch die Konstellation, in welcher der Schuldner einen solchen Ersatzanspruch gegen den Eigentümer vorweisen kann. Denn in diesem Fall „ [...] wandelt sich die Hypothek nicht in eine Eigentümergrundschuld, sondern geht nach § 1164 Abs.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld › Titel 1: Hypothek › § 1164

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1164 BGB
    § 1164 Abs. 1 BGB oder § 1164 Abs. I BGB
    § 1164 Abs. 2 BGB oder § 1164 Abs. II BGB

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