(1) Eine zugunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden.
(2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nicht übertragbar, so kann das Recht nicht veräußert oder belastet werden.
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Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB: Anpassung der. Ausschlussklauseln in Standard-Arbeitsverträgen erforderlich. Standard-Arbeitsverträge unterliegen als AGB der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Bei. Abschluss des Arbeitsvertrags handeln Arbeitneh
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Die VSE NET GmbH mit Sitz in der Nell-Breuning-Allee 6 in 66115 Saarbrücken und eingetragen beim Amtsgericht Saarbrücken unter HRB 11.002, Telefon +49-681-607-1111,. E-Mail-Adresse info@vsenet.de („VSE NET“) erbringt ihre angebotenen Leistungen. ("Dienst
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ii) Rechtswissenschaftliche Vertiefung. Es müssen Module nach Buchstaben aa. bis hh. im Umfang von insgesamt mindestens 18. C erfolgreich absolviert werden. Die Teilnahme an einer Fachstudienberatung wird dringend empfohlen. Auf Antrag können weitere Leh
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... Satz 3 BGB lautet derzeit wie folgt: „Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die. Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.“ Nach Ansicht des BGH bedeutet Aushandeln mehr als Verhandeln (z. B.
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23.09.2017 - Die Kündigung von Wohnraummietverträgen – Formalien. ZAP Fach 4, S. 377; aktualisierte Fassung: ZAP Fach 4, S. 725; aktualisierte Fassung ZAP Fach 4, S. 1111. Aktuelle Rechtsprechung zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges, § 554 BGB. DWW 1995,
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Gesetzestext (1) Eine zu Gunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. (2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nicht übertragbar, so kann das Recht nicht veräußert oder belast
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(1) Eine zugunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. (2) Ist der Anspruch a.
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BGB unterzogen werden können, muss es sich bei diesen um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 I 1 BGB handeln. Allgemeine ... Dies wird bei Arbeitsverträgen als Verbraucherverträge grundsätzlich nach § 310 III Nr. 1 BGB vermutet. ... BAG, Urteil
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Staudinger, J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 1: Allgemeiner Teil, §§ 134-138; Anh zu § 138: ProstG (Allgemeiner Teil 4a), 2011, Buch, Kommentar, 978-3-8059-1111-5, portofrei.
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.10.2005 mit dem Az.: 10 U 1111/03. ... Erstinstanzlich hat die Klägerin eine Ausgleichsforderung von insgesamt 37.787,80 € nebst Prozesszinsen geltend gemacht und ihren Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung