§ 1093 BGB, Wohnungsrecht
Paragraph 1093 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.


(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.


(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

BGB § 1093 - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3d70ffcc-6f0a-46de-a859-7bca4b62eb86/sozialre...
internet: http://www.dnoti.de ma guta0800 r1/11187.doc. Dokumentnummer: 11187 letzte Aktualisierung: 16. August 2000. BGB § 1093; BSHG § 90. Sozialrechtliche Behandlung eines dinglichen Wohnungsrechts; Vermietung durch den. Eigentümer bzw. den Wohnungseb

Wohnungsrecht und Sozialhilferegress #I{von Dr. jur. I. Schulze ...

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Ein dingliches Wohnungsrecht i.S. von § 1093 BGB kann grundsätzlich nur vom Berechtigten ausgeübt werden. Dementsprechend verneint die ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung eine Überleitungsfähigkeit durch einen. Sozialhilfeträger nach § 93 SG

Das Leibgeding in der Bewertung - Bundesanzeiger Verlag

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BIV-Portal/Dokumente/fachbeitrae...
beschränkte persönliche Dienst- barkeit (Wohnrecht). Im Vertrag zum Leibgeding sind alle Gegenleistungen aufzuführen. Rechtsgrundlage sind die im BGB enthaltenen Regelungen. So für. Reallasten (§§ 1105 – 1112. BGB). Leibrente (§§ 759 – 761 BGB) beschränk

BWNotZ 7/2005 - Württembergischer Notarverein e.V.

http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-7-2005.pdf
Teilweise wird dem durch die amtli- che Gesetzesüberschrift inhaltlich fixierten Wohnungsrecht nach § 1093 BGB das dingliche Wohnrecht als begriffliche. Umschreibung der Wohndienstbarkeit gegenübergestellt.2. Meist werden Wohnungs- und Wohnrechte jedoch

Katzenjammer« zwischen Nachbarn - Bund Deutscher ...

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nungsrecht nach § 1093 BGB, das besonders in ländlichen Bezirken häufig sein dürfte. Bei Streitigkeiten aus dinglichen Wohnrechten ist — wahlweise neben dem ordentlichen Rechtsweg — ein Sühneverfahren vor dem Schiedsmann (Schm.) zu-. Streitigkeiten aus d


Webseiten zum Paragraphen

Das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-wohnungsrecht-bgb_007436.html
18.02.2010 - 1093 BGB als eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit dargestellt. Das Wohnungsrecht als gesetzlich besonders geregelte Form der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, gewährt dem Berechtigten das Recht, ein Gebäude od

Im Grundbuch eingetragene Wohnungsrechte - Immobörse Nordwest ...

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06.03.2017 - Die vertragsmäßige Ver- einbarung ist mit der Eintragung im Grundbuch zu verzahnen. I. Das Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB Der Eigentümer räumt dem Be- rechtigten eine beschränkte per- sönliche Dienstbarkeit des In- halts ein, dass der Berech

Das Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB – ein Überblick | A. Meier ...

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Das Wohnrecht ist ein Sonderfall der sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Nach § 1018 BGB kann ein Grundstück zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in d.

Wohnrecht - Diese Regelungen müssen Sie kennen

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Wohnrecht – Was sind die wichtigsten Bestimmungen? Das Wohnrecht ist ein Begriff aus dem Grundstücksrecht. Auch wenn es recht versteckt in § 1093 BGB geregelt ist, hat es in der Praxis eine gewichtige Bedeutung. Das Gesetz gibt den Rahmen vor, die inhalt

BGB § 1093 Wohnungsrecht - NWB Datenbank

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20.07.2017 - 1093 Wohnungsrecht. (1) 1Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. 2Auf dieses Recht finden die für den


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten › § 1093

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1093 BGB
    § 1093 Abs. 1 BGB oder § 1093 Abs. I BGB
    § 1093 Abs. 2 BGB oder § 1093 Abs. II BGB
    § 1093 Abs. 3 BGB oder § 1093 Abs. III BGB

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