§ 1092 BGB, Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
Paragraph 1092 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist.


(2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend.


(3) Steht einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu, die dazu berechtigt, ein Grundstück für Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Öl oder Rohstoffen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, die der Fortleitung unmittelbar dienen, für Telekommunikationsanlagen, für Anlagen zum Transport von Produkten zwischen Betriebsstätten eines oder mehrerer privater oder öffentlicher Unternehmen oder für Straßenbahn- oder Eisenbahnanlagen zu benutzen, so ist die Dienstbarkeit übertragbar. Die Übertragbarkeit umfasst nicht das Recht, die Dienstbarkeit nach ihren Befugnissen zu teilen. Steht ein Anspruch auf Einräumung einer solchen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer der in Satz 1 genannten Personen zu, so ist der Anspruch übertragbar. Die Vorschriften der §§ 1059b bis 1059d gelten entsprechend.


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09.11.2005 - „höchstpersönlich“, d.h. nicht übertragbar/ unvererblich (§ 1092 BGB). 40. Besondere Arten der beschränkt persönlichen. Dienstbarkeit: Wohnungsrecht. = Befugnis, ein Gebäude ganz oder teilweise unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu


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Gestattungsvertrag - Bistum Mainz

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BGB §§ 1092, 1059a; HGB a. F. § 142 Bestand einer zugunsten einer ...

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BWNotZ 4/2007 - Württembergischer Notarverein e.V.

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lassen und ihnen nach Maßgabe der §§ 1059 a, 1092 BGB zusätzlich ein Übertragungsrecht einzuräumen.24. Damit ist nämlich die Möglichkeit begründet, Rechte auf unbestimmte. Zeit zu schaffen25 und mittels Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstba

Wohnungsrecht und Sozialhilferegress #I{von Dr. jur. I. Schulze ...

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Beschränkt dingliche Rechte, §§ 1018 ff. BGB - Jura Online

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Belastungsgegenstand. Grundstück. 2. Begünstigter. Natürliche oder juristische Person. 3. Inhalt. Beschränkung von Eigentümerbefugnissen. 4. Entstehung. Einigung und Eintragung, § § 873, 1090 BGB. 5. Übertragung. Nicht möglich; Arg.: § 1092 BGB. 6. Anspr

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20.07.2017 - ... 1087 Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller · § 1088 Haftung des Nießbrauchers · § 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft · § 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit · § 1091 Umfang · § 1092 Unübertragbar

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten › § 1092

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1092 BGB
    § 1092 Abs. 1 BGB oder § 1092 Abs. I BGB
    § 1092 Abs. 2 BGB oder § 1092 Abs. II BGB
    § 1092 Abs. 3 BGB oder § 1092 Abs. III BGB

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