§ 1049 BGB, Ersatz von Verwendungen
Paragraph 1049 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache, zu denen er nicht verpflichtet ist, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag.


(2) Der Nießbraucher ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Sache versehen hat, wegzunehmen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Nichtigkeit, Anfechtbarkeit

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Auswirkungen der §§ 116, 117 BGB auf die Umdeutung gem. § 140 BGB, NJW 1994, 1049-1050; Petersen, Der Irrtum im Bürgerlichen Recht, Jura 2006, 660; ders., Der Irrtum im Bürgerlichen Recht, Jura 2006, 660; ders., Die Bestätigung des nichtigen und nafchetb


PDF Dokumente zum Paragraphen

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/dc418017-56d7-43a4-b57b-401d72ff7a6f/146120-...
email: dnoti@dnoti.de • internet: www.dnoti.de. R:\User\mr\POOL\Gutachten\2016\Fax_Rep_2016_06_146120-fax_ser_web.doc. DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Abruf-Nr.: 146120 letzte Aktualisierung

Kommentar zur Zivilprozessordnung: ZPO - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Musielak-Kommentar-Zivilprozessordnung-...
gemäß § 1049 BGB, Klagen des Vormerkungsgläubigers gegen den Eigentümer auf Eigentumsverschaffung bzw. Bewilligung der Eintragung dinglicher Rechte am Grundstück (vgl. → Rn. 5) und die Klagen auf. Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß §

Rechtlicher Vorteil für Minderjährigen 1. Ist die ... - FernUni Hagen

https://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/patent/1RVfM.pdf
öffentlichen Lasten des Grundstücks begründet keinen Rechtsnachteil i.S. des § 107 BGB. ..... 1049, 677ff. BGB verpflichtet ist (OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288 [290]; vgl. auch BayObLGZ 1979, 49 [54f.]; OLG Köln,. Rpfleger 1998, 159; OLG Celle, MDR 20

Sittenwidrige Entgeltvereinbarungen - Rainer Polzin

http://www.ra-polzin.de/wordpress2016/wp-content/uploads/2011/10/Sittenwidrige_...
Wird üblicherweise ein übertarifliches Entgelt gezahlt, wird hierauf abzustellen sein. So hat es das BAG im Zusammen- hang mit einer wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 nichtigen. Vereinbarung entschieden (BAG AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminier

Schadensersatzanspruch - Universität Würzburg

https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Aktuelles/141126_Vorlesung_Hemp...
26.11.2014 - Gewerbebetrieb) BGB, da § 33 Abs. 3 GWB lex specialis. - Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB. - UWG: für kartellrechtlichen Verstoß sind § 33 Abs. 1, 3 GWB lex specialis, ansonsten Anspruchskonkurrenz ... Kommission: EU-Transparenzverordnung


Webseiten zum Paragraphen

§ 1049 BGB Ersatz von Verwendungen Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92813.htm
(1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache, zu denen er nicht verpflichtet ist, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. (2) Der.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1049 – Ersatz von ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache, zu denen er nicht verpflichtet ist, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. (2) Der Nießbraucher ist berechtigt,

BGB § 1049 Ersatz von Verwendungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1049/
Titel 2: Nießbrauch. Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen. § 1049 Ersatz von Verwendungen. (1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache, zu denen er nicht verpflichtet ist, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften ü

.§ 1049 BGB Ersatz von Verwendungen - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1049-BGB-Ersatz-von-Verwendungen_61670
(1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache zu denen er nicht verpflichtet ist so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den V.

Instandhaltungspflicht des Vermieters – bei Vermietung an ...

https://www.ra-kotz.de/instandhaltungspflicht.htm
Wenn die Beklagte aus dem Mietvertrag verpflichtet sein sollte, die Elektroinstallation in der Wohnung des Klägers zu erneuern, hätte sie insoweit gegenüber dem Kläger aus § 1049 BGB einen Erstattungsanspruch. Hierfür könne der Kläger als Miteigentümer v


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen › § 1049

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1049 BGB
    § 1049 Abs. 1 BGB oder § 1049 Abs. I BGB
    § 1049 Abs. 2 BGB oder § 1049 Abs. II BGB

  • Werbung