§ 1046 BGB, Nießbrauch an der Versicherungsforderung
Paragraph 1046 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) An der Forderung gegen den Versicherer steht dem Nießbraucher der Nießbrauch nach den Vorschriften zu, die für den Nießbrauch an einer auf Zinsen ausstehenden Forderung gelten.


(2) Tritt ein unter die Versicherung fallender Schaden ein, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass die Versicherungssumme zur Wiederherstellung der Sache oder zur Beschaffung eines Ersatzes insoweit verwendet wird, als es einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht. Der Eigentümer kann die Verwendung selbst besorgen oder dem Nießbraucher überlassen.


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Die Examensklausur - Verlag Franz Vahlen GmbH

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im Falle des § 151 BGB maßgeblichen Sicht eines unbeteiligten Dritten sämtliche Ge-. 56 Palandt/Ellenberger § 133 BGB Rn. 9. 57 Vgl. Staudinger/Rieble (2005) § 397 BGB Rn. 117. 58 BGH NJW 2001, 2324. 59 BGH NJW 2002, 1044 (1046); MüKo-BGB/Schlüter § 397

Untitled - Handwerkskammer zu Köln

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gen nicht berücksichtigt worden. Die oben dar- gestellten, nunmehr auch zugunsten eines. Handwerksbetriebes erweiterten Gewährleis- tungsansprüche werden zwar einem neu ein- gefügten Klauselverbot (§ 309 Nr. 8 b cc) BGB neu**) unterstellt, wonach ein Ver

Die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB in der Zivilrechtsklausur - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_1_874.pdf
5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in. Verbraucherverträgen. 22 Ulmer/Schäfer in: Ulmer/Brandner/Hensen, Kommentar zum AGB-Recht, 11. Aufl. 2011, § 310 BGB Rn. 91; a.A.. Basedow, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 305c BGB Rn. 2. 23 BG

Krasse Überforderung der geschäftlich nicht ... - FernUni Hagen

https://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/patent/2Krasse%20Ueberforderung%20der%20ge...
LM H. 8/1997 § 276 [Fb] BGB Nr. 78 = WM 1997, 1045 [1046]). Auf dessen Leistungsfähigkeit hat der. Senat später jedoch nicht mehr abgestellt (vgl. BGHZ 134, 325 [327] = NJW 1997, 1003 = LM H. 5/1997 §. 765 BGB Nr. 114; BGHZ 136, 347 [351f.] = NJW 1997, 3

Verzeichnis der Veröffentlichungen - Philipps-Universität Marburg

https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/kling/schriftenverzeichn...
01.01.2018 - Kommentierung des § 30 BGB (Besonderer Vertreter) im Beck´schen Online. Großkommentar (BeckOGK), Erstkommentierung, erstmaliger Upload im Oktober ... 7. „Die Mitversicherung bei der Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen“,. VersR 20


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BGB § 1046 Nießbrauch an der Versicherungsforderung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1046/
1046 Nießbrauch an der Versicherungsforderung. (1) An der Forderung gegen den Versicherer steht dem Nießbraucher der Nießbrauch nach den Vorschriften zu, die für den Nießbrauch an einer auf Zinsen ausstehenden Forderung gelten. (2) 1Tritt ein unter die V

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Stellenausschreibungen - 1046

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07.01.2011 - Arbeitsgebiet. Sozialarbeiter/in im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) in einer Region. - Selbstständige Sozialarbeit in bestimmten Sozialräumen des Bezirkes. - Wahrnehmung aller Pflichtaufgaben des Bereiches RSD nach dem SGB VIII,

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https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=CU...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1042 SächsBGB, § 1041 SächsBGB, § 1040 SächsBGB, § 1047 SächsBGB, § 1046 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1039-1048 ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 2: Nießbrauch › Untertitel 1: Nießbrauch an Sachen › § 1046

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1046 BGB
    § 1046 Abs. 1 BGB oder § 1046 Abs. I BGB
    § 1046 Abs. 2 BGB oder § 1046 Abs. II BGB

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