§ 1025 BGB, Teilung des herrschenden Grundstücks
Paragraph 1025 Bürgerliches Gesetzbuch

Wird das Grundstück des Berechtigten geteilt, so besteht die Grunddienstbarkeit für die einzelnen Teile fort; die Ausübung ist jedoch im Zweifel nur in der Weise zulässig, dass sie für den Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht beschwerlicher wird. Gereicht die Dienstbarkeit nur einem der Teile zum Vorteil, so erlischt sie für die übrigen Teile.


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ZPO 13

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZPO_14.doc
11.02.2008 - 1025 ff ZPO erfassen nur die privat-r Schiedsgerichtsbarkeit (Sonderregeln für kollektiv-arbeitsr. ... c) Ad hoc/institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit: §§ 1025 ff erfassen beide. Beisp. für .... 794 I Nr.1 (weitergehend aber geplante EG-Med

Vertrag über die Erstattung eines Schiedsgutachtens - Bau ...

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BGB Schiedsrichter im Sinne von §§ 1025 ff. ZPO tätig werden. 2.2 Das Schiedsgutachten darf von den Auftraggebern nur für die Beziehung untereinander verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlic


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Informationen zu Bescheinigungen nach §§ 1025 oder 1026 BGB

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Informationen zu Bescheinigungen nach §§ 1025 oder. 1026 BGB (Begünstigungsbescheinigungen, Nichtbetrof- fenheitsbescheinigungen). Was sind Begünstigungs- bzw. Nichtbetroffenheitsbescheinigungen? Wenn ein Grundstück, das im Grundbuch mit einer Grunddiens

Ratgeber Nachbarrecht - Grziwotz / Saller, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Grziwotz-Ratgeber-Nachbarrecht-97834...
fort (§ 1025 BGB). Jeder Eigentümer eines Grundstücksteils kann die Befugnisse aus der Grunddienstbarkeit geltend machen und das. Recht ausüben. Gehören die Teilflächen verschiedenen Eigentü- mern, bilden diese eine Gemeinschaft. Treffen sie keine Verein

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11379 letzte Aktualisierung: 11.08 ...

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11.08.2004 - BGB §§ 1025, 1018. Teilung eines Grundstücks; Grunddienstbarkeitsbestellung an einem Teilgrundstück zu- gunsten der übrigen Teilgrundstücke durch den Eigentümer. I. Sachverhalt. 1. Die Eigentümerin eines ca. 1.500 qm großen Grundstücks hat d

Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-22484?all=False
10.11.2014 - Titel: Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung herrschenden Grundstücks. Normenketten: BGB §§ 1019, 1025 S. 2. GBO §§ 22 I, 53 I 2, 71, 85 II. Leitsätze: 1. Zu den Voraussetzungen für die Löschung einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fa

BGH, Urt. v. 5.6.2009 – V ZR 144/08 Gsell ... - ZJS

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28.09.2009 - 2 Nachw. bei Lorenz, NJW 2009, 1025 Fn. 2. ... 1 BGB. Die Zahlung sei mit Rechtsgrund erfolgt, da ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB. i.V.m. § 858 Abs. 1 BGB bestehe. a) Mit der ganz h.M.4 ordnet der Senat das unbefugte Par- ...


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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1025 – Teilung ...

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Gesetzestext 1Wird das Grundstück des Berechtigten geteilt, so besteht die Grunddienstbarkeit für die einzelnen Teile fort; die Ausübung ist jedoch im Zweifel nur in der Weise zulässig, dass sie für den Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht beschwe

Bescheinigung nach §1025 und §1026 BGB - Ennepe-Ruhr-Kreis

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Bescheinigung nach §1025 und §1026 BGB. Wird ein Grundstück geteilt, welches herrschend an einem Recht ist, so verbleibt das Recht der Nutzung eines Rechtes nur auf dem Teil des Grundstücks, dem es zum Vorteil dient. (§ 1025 BGB). Liegt auf einem Grundst

BGB § 1025 Teilung des herrschenden Grundstücks - NWB ...

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1025 Teilung des herrschenden Grundstücks. 1Wird das Grundstück des Berechtigten geteilt, so besteht die Grunddienstbarkeit für die einzelnen Teile fort; die Ausübung ist jedoch im Zweifel nur in der Weise zulässig, dass sie für den Eigentümer des belast

Begünstigungsbescheinigung (Bescheinigung nach § 1025 BGB)

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(Bescheinigung nach § 1025 BGB). Wenn ein von einer Grunddienstbarkeit begünstigtes Grundstück (herrschendes. Grundstück) geteilt wird, verbleibt das Recht der Nutzung der Grunddienstbarkeit nur auf dem Teil des herrschenden Grundstücks, dem es zum Vorte

Bescheinigung nach § 1025 oder 1026 BGB - Stadt Essen

https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_62/Freistellungsbescheinigung.de.html
Es wird bescheinigt, dass die Regelungen der §§ 1025 oder 1026 BGB auf ein Grundstück zutreffen und somit eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit für dieses Grundstück gegenstandslos ist. Unter Vorlage der Bescheinigung kann der Eigentümer beim


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    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 1: Grunddienstbarkeiten › § 1025

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1025 BGB
    § 1025 Abs. 1 BGB oder § 1025 Abs. I BGB

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