(1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten.
(2) Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag der Rente.
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kompliziert. Ein derartiges Merkblatt kann daher eine solide rechtliche (notarielle) und steuerliche. Beratung nicht ersetzen! a) Im Zuge der Übergabe von Vermögenswerten, insbesondere von Grundstücken, kann die Zahlung einer Leibrente gemäß § 759 BGB ve
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/b4565017-b7d3-408c-9b54-c637722bbb88/sittenwi...
letzte Aktualisierung: 26.02.1999. BGB §§ 138, 433, 759, 1030, 2247; EGBGB Art. 96. Sittenwidrigkeit wegen eines Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei einem Grundstücksübertragungsvertrag gegen Einräumung eines Nießbrauchs rechts sowie
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/h/habersack_mathias/zur-person/publika...
Ulmer/Habersack, Verbraucherkreditgesetz, 2. Aufl., 1995), des Finanzierungslea- sing und der §§ 762 – 778 BGB. c) 4. Aufl.: Kommentierung der §§ 358, 359, 496 – 507 BGB, des Finanzierungs- leasing, der §§ 655a – 655e, 759 – 779 BGB und des Art. 96 EGBGB
https://opus4.kobv.de/opus4-uni-passau/files/206/Spiegl_Katarina.pdf
10.03.2014 - 11. Als weiteres leibrentenspezifisches Risikoelement nennt Henssler die Gefahr planwidriger. Entwicklungen aufgrund der langen Vertragsdauer, ders., Risiko als Vertragsgegenstand,. S. 395. 12. Die Leibrente wird in Buch 2, Titel 18, §§ 759
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Vertragstypen gemischte. Anglizismen. Wie ist das Besondere Schuldrecht geordnet? (2). 4: Mehrere Personen. •Gesellschaft (§§ 705-740 BGB). •Gemeinschaft (§§ 741-758 BGB). 5: Risiken. •Leibrente (§§ 759-761) ~. Lebensversicherung. •Spiel & Wette (§ 762 B
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_759/
20.07.2017 - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse. Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 18: Leibrente. § 759 Dauer und Betrag der Rente. (1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des G
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Sie hat große praktische Bedeutung als Finanzierungsinstrument und ist Gegenstand umfangreicher steuerrechtlicher Bestimmungen, s. zB § 22 Nr 1 3 lit a EStG; BMF-Schreiben v 16.9.04 BStBl I 922 ff ("Rentenerlass"); JurisPK-BGB/Geisler § 759 Rz 33 ff. Zur
http://www.rechtslexikon.net/d/leibrente/leibrente.htm
759 BGB) ist das einheitlich nutzbare Recht, eingeräumt auf die Lebenszeit des Berechtigten oder eines anderen Menschen, dessen Erträge (Nutzungen) aus regelmäßig wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen von Geld oder anderen vertretbaren Sachen bestehen
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Band 11/2 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen der §§ 759-779 aus dem Recht der Schuldverhältnisse unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen §§ 759-7
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(1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten. (2) Der für die Re.