§ 469 BGB, Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist
Paragraph 469 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt.


(2) Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfang der Mitteilung ausgeübt werden. Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist.


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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/ccb12a26-aac0-4bfd-937b-753582441266/112579-f...
10.08.2012 - 2034 Abs. 2 BGB beginnt für je- den Vorkaufsberechtigten individuell mit Zugang der Mitteilung über den Ab- schluss des Kaufvertrages (BGH ZEV 2002, 67; MünchKommBGB/Gergen, § 2034. Rn. 29). Gem. § 469 Abs. 1 BGB ist der Anteilsverkäufer ver

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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/49563da8-c3ab-434a-a26f-3ca1a21161ec/11543.pdf
12.08.2008 - Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, in welcher Sprache die Mitteilung über den Inhalt des mit dem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrages nach § 469 Abs. 1. BGB zu erfolgen hat. Weder findet sich in den gesetzlichen Regelungen üb

5 U 125/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/5%20U%20125-07.pdf
03.07.2008 - für die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 469 Abs.2 BGB habe erst mit der Mitteilung über die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages – nach Erteilung der Grundstücksverkehrs- genehmigung – zu laufen begonnen. Da die auf sich persönlich beschrä

Bürgerliches Vermögensrecht

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/download/Kaufrechte.pdf
gültigen Kaufvertrages ist die Ausübung des Vorkaufsrecht weiterhin regelmäßig in den Fällen der §§ 470, 471 BGB ausgeschlossen. Schließt der Vorkaufsverpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag ab, so muss er dem Vorkaufsberechtigten unverzüglich ü

Vorkaufsrecht für mehrere Berechtigte - bethge | immobilienanwälte

http://www.bethgeundpartner.de/fileadmin/bethge-data/Presse/Immobilienmanager/6...
geübt wird, dann muss man dies auch für das gesamte Grundstück tun und nicht nur für einen Bruchteil. Die Ausschluss- frist für das Vorkaufsrecht beträgt gemäß. Paragraf 469 Absatz 2 BGB zwei Monate nach Erhalt der Mitteilung vom Verkauf an den Dritten.


Webseiten zum Paragraphen

§ 469 BGB Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92133.htm
(1) Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt. (2) Das Vorkaufsrecht kann bei.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 469 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. 2Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt. (2) 1Das Vorkaufsrecht kann

BGB § 469 Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_469/
25.05.1999 - 469 Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist. (1) 1Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. 2Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Drit

OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Oktober 2012 - Az. 3 U 18/12 - openJur

https://openjur.de/u/708181.html
31.10.2012 - Die Ausschlussfrist von zwei Monaten gemäß § 469 Abs. 2 BGB sei gewahrt worden. Maßgeblich für die Berechnung der 2-Monatsfrist sei der Zugang der vom Streithelfer 2 übersandten beglaubigten Abschrift des notariellen Vertrages der Parteien b

§ 469 BGB: Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BGB/469
BGH, URTEIL vom 5.5.2007, Az. V ZR 269/06 Dabei können Zweifel, die dem Mieter bei der Einschätzung des auf ihn entfallenden Kaufpreises bei seiner Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts innerhalb der Frist des § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB (dazu Se


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 2: Besondere Arten des Kaufs › Kapitel 3: Vorkauf › § 469

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 469 BGB
    § 469 Abs. 1 BGB oder § 469 Abs. I BGB
    § 469 Abs. 2 BGB oder § 469 Abs. II BGB

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