(1) Die Vorschriften über den Erbschaftskauf finden entsprechende Anwendung auf den Kauf einer von dem Verkäufer durch Vertrag erworbenen Erbschaft sowie auf andere Verträge, die auf die Veräußerung einer dem Veräußerer angefallenen oder anderweit von ihm erworbenen Erbschaft gerichtet sind.
(2) Im Falle einer Schenkung ist der Schenker nicht verpflichtet, für die vor der Schenkung verbrauchten oder unentgeltlich veräußerten Erbschaftsgegenstände oder für eine vor der Schenkung unentgeltlich vorgenommene Belastung dieser Gegenstände Ersatz zu leisten. Die in § 2376 bestimmte Verpflichtung zur Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht trifft den Schenker nicht; hat der Schenker den Mangel arglistig verschwiegen, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
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https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Das BGB gliedert das (ursprünglich) in 2385 Paragraphen geregelte Bürgerliche Recht im engeren Sinn in insgesamt fünf “Bücher”. Sein Vorbild waren die sogenannten Pandektenlehrbücher. Es folgt als “spätgeborenes Kind der Pandektenwissenschaft” (Wieacker)
http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Fünftes Buch: Erbrecht (§§ 1922 - 2385). Erster Abschnitt: Personen (§§ 1 - 89). Zweiter Abschnitt: Sachen, Tiere (§§ 90 - 103). Dritter Abschnitt: Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185). Vierter Abschnitt: Fristen, Termine (§§ 186 - 193). Fünfter Abschnitt: Ver
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Druckerei C.H. Beck. Bamberger/Roth: Kommentar zum BGB ..................................... Medien mit Zukunft. Revision, 22.12.2011. Kommentar zum. Bürgerlichen Gesetzbuch. Band 3. §§ 1297–2385. Rom I-VO · Rom II-VO · EGBGB. Herausgegeben von. Dr. Hein
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Erbrecht-1922-2385-27-35-BeurkG-9783...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 10: · Erbrecht §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG. Bearbeitet von. Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Prof. Dr. Christoph Ann, Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen, Prof. Dr. Wolfgang. Grunsky, Prof. Dr. Dr. Herbert Grzi
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=4178
A. Der Aufbau des BGB. I. Überblick. Kennzeichen des BGB: „Juristengesetzbuch“, abstrakte Formulie- rungen, Ausklammerung, Verweisung. Allgemeiner Teil. §§ 1 - 240. Schuldrecht. §§ 241 - 853. Familienrecht. §§ 1297 - 1921. Erbrecht,. §§ 1922 - 2385. Sach
http://www.risp-duisburg.de/files/bgb.pdf
Da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit 2385 Paragraphen sehr umfangreich ist und Sie keine Juristen werden wollen, ist ei- ne so detaillierte Betrachtung wie beim HGB nicht möglich und auch nicht notwendig. Aus diesem Grund haben wir uns bei die- ser Le
https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/GW_BGB_AT_aufl_5.pdf
Aufteilung des BGB in fünf Bücher. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt: Allgemeiner Teil. (§§ 1 - 240 BGB), Schuldrecht (§§ 241 – 853 BGB), Sachen- recht (§§ 854 – 1296 BGB), Familienrecht (§§ 1297 – 1921. BGB) und Erbrecht (§§ 1922 – 2385 BGB). Der Al
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Gesetzestext (1) Die Vorschriften über den Erbschaftskauf finden entsprechende Anwendung auf den Kauf einer von dem Verkäufer durch Vertrag erworbenen Erbschaft sowie auf andere Verträge, die auf die Veräußerung einer dem Veräußerer angefallenen oder and
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2385/
2385 Anwendung auf ähnliche Verträge. (1) Die Vorschriften über den Erbschaftskauf finden entsprechende Anwendung auf den Kauf einer von dem Verkäufer durch Vertrag erworbenen Erbschaft sowie auf andere Verträge, die auf die Veräußerung einer dem Veräuße
http://www.beck-shop.de/muenchener-kommentar-buergerlichen-gesetzbuch-bgb-band-...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, Band 10: Erbrecht §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG, 2017, Buch, Kommentar, 978-3-406-66549-3, portofrei.
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2385/
2385 BGB - § 2385 Anwendung auf ähnliche Verträge.
https://faq-erbrecht.de/%C2%A7%C2%A7-1922-2385-bgb-erbrecht/
Abschnitt 1 – Erbfolge. § 1922 Gesamtrechtsnachfolge · § 1923 Erbfähigkeit · § 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung · § 1925 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung · § 1926 Gesetzliche Erben dritter Ordnung · § 1927 Mehrere Erbteile bei mehrfacher Verwandtsc