Dem Jugendamt und einem Verein als Vormund stehen die nach § 1852 Abs. 2, §§ 1853, 1854 zulässigen Befreiungen zu.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Vormundschaft.docx
Auch handelt es sich bei der Amtsvormundschaft nach § 1857 a BGB um eine sog. befreite V. mit der Folge, dass bestimmte Genehmigungserfordernisse im Bereich der Vermögenssorge entfallen und grundsätzlich keine Pflicht zur jährlichen Rechnungslegung beste
http://www.verwaltungmodern.de/wp-content/uploads/2011/03/Wie-frei-ist-der-Amts...
Rechenschaftspflichtig ist der „Legalvormund“ gegenüber dem Mündel, rechnungslegungspflichtig wäre er gegenüber dem Familiengericht (§ 1840 BGB), ist aber durch § 1857a BGB davon befreit. Ferner ausgeschlossen ist die Beanstandung bei Bewirtschaftung des
http://www.bdr-online.de/bdr/images/stories/2012/famfg-vorschlge.doc
Neuer Absatz in § 1907 BGB, Absatz 4 oder an anderer Stelle: Zum Widerruf einer Vollmacht des Betroffenen bedarf der Betreuer der Genehmigung des ..... ² § 1857a ist auf die Betreuung durch den Vater, die Mutter, den Ehegatten, den Lebenspartner oder ein
http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195). [zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.8.1998 (BGBl. I, 2489)] ..... Mitwirkung des Jugendamts (§ 1851). V. Befreite Vormundschaft (§§ 1852 - 1857a). VI. Familienrat (aufgehoben). VII.
http://www.ag-luckenwalde.brandenburg.de/media_fast/4492/Merkblatt%20f%C3%BCr%2...
Befreite Betreuer haben gem. §§ 1908i, 1857a, 1854 BGB statt einer Rechnungslegung jeweils nach dem Ablauf von 2 Jahren eine Bestandsübersicht über das zu verwaltende. Vermögen vorzulegen. Es kann durch das Betreuungsgericht angeordnet werden, dass die B
http://www.aok-business.de/nc/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/pdf...
01.01.2002 - Titel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Normgeber: Bund. Amtliche Abkürzung: BGB. Gliederungs-Nr.: 400-2. Normtyp: Gesetz. § 1857a BGB – Befreiung des Jugendamts und des Vereins. Dem Jugendamt und einem Verein als Vormund stehen die nach § 185
https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - Abkürzungen: AZ: ärztliches Zeugnis anstelle eine SV-Gutachtens ausreichend. BB: entfällt bei befreiten Betreuern/Vormündern (§§ 1852, 1857a, 1908i (2) BGB). BM: Befreiungsmöglichkeit nach § 1817 BGB. BtB: Betreuungsbehörde ist zu beteiligen
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_06/_26/Petition_59613.abschl...
28.04.2016 - (BGB) sind Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine, wenn sie zum Betreuer bestellt sind, von der periodischen Rechnungslegung befreit. Auch sind nach. §§ 1908i Abs. 2 Satz 2, 1857a, 1854 Abs. 1 BGB Eltern, Ehegatten, Lebenspartner und Abköm
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Juergens-Betreuungsrecht-BtR-9...
der Befreiung des Betreuers BGB 1857a. 10. 869. – Einwilligungsvorbehalt FamFG 294. – des Einwilligungsvorbehalts FamFG 306. Aufhebung von Richtervorbehalten. – Landesrecht RPflG 19. Aufnahme von Anträgen. – Rechtspflegerzuständigkeit RPflG 15 35. Aufsch
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Befreiter_Betreuer
26.06.2014 - ... Vertrauensperson von Beschränkungen bei der Geldanlage (§ 1852 BGB) und der Rechnungslegung (§ 1854 BGB) befreien, so dass die Aufsicht des Betreuungsgerichtes weniger umfassend ist. Jugendamt und Vormundschaftsverein waren außerdem stet
http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Betreuungsvereine und die Betreuungsstelle sind gemäß §§ 1908 i Abs.1 S. 1, 1857 a BGB in Verbindung mit §§ 1852 Abs. 2, 1853 BGB von den betreuungsgerichtlichen Genehmigungen nach §§ 1812, 1814 bis 1816, (auch §§ 1819, 1820) BGB befreit. Diese befreite
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93540.htm
Dem Jugendamt und einem Verein als Vormund stehen die nach § 1852 Abs. 2, §§ 1853, 1854 zulässigen Befreiungen zu.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1857a
1857a BGB, Befreiung des Jugendamts und des Vereins. Home · Gesetze · BGB - Bürgerliches Gesetzbuch; § 1857a BGB, Befreiung des Jugendamts und des Vereins ...
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-3/Titel-1/Untertitel-5/Befreiung-des-J...
1857a Befreiung des Jugendamts und des Vereins. Dem Jugendamt und einem Verein als Vormund stehen die nach § 1852 Abs. 2, §§ 1853, 1854 zulässigen Befreiungen zu.