§ 1857 BGB, Aufhebung der Befreiung durch das Familiengericht
Paragraph 1857 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Anordnungen des Vaters oder der Mutter können von dem Familiengericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde.


Benachbarte Paragraphen


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Wie frei ist der Amtsvormund - Verwaltung.modern

http://www.verwaltungmodern.de/wp-content/uploads/2011/03/Wie-frei-ist-der-Amts...
Rechenschaftspflichtig ist der „Legalvormund“ gegenüber dem Mündel, rechnungslegungspflichtig wäre er gegenüber dem Familiengericht (§ 1840 BGB), ist aber durch § 1857a BGB davon befreit. Ferner ausgeschlossen ist die Beanstandung bei Bewirtschaftung des


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Merkblatt für den Betreuer bei Vermögenssorge

http://www.ag-luckenwalde.brandenburg.de/media_fast/4492/Merkblatt%20f%C3%BCr%2...
Befreite Betreuer haben gem. §§ 1908i, 1857a, 1854 BGB statt einer Rechnungslegung jeweils nach dem Ablauf von 2 Jahren eine Bestandsübersicht über das zu verwaltende. Vermögen vorzulegen. Es kann durch das Betreuungsgericht angeordnet werden, dass die B

Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09 ... - KVJS

https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/btr/deinert-genehmigungen-a-z.pdf
01.09.2009 - Abkürzungen: AZ: ärztliches Zeugnis anstelle eine SV-Gutachtens ausreichend. BB: entfällt bei befreiten Betreuern/Vormündern (§§ 1852, 1857a, 1908i (2) BGB). BM: Befreiungsmöglichkeit nach § 1817 BGB. BtB: Betreuungsbehörde ist zu beteiligen

Betreuungs- und Familiengerichtliche Genehmigungen - Horst Deinert

https://www.horstdeinert.de/app/download/15972410325/Genehmigungen.pdf?t=149759...
AZ: ärztliches Zeugnis anstelle eine SV-Gutachtens ausreichend. BB: entfällt bei befreiten Betreuern/Vormündern (§§ 1852, 1857a, 1908i (2) BGB). BtB: Betreuungsbehörde ist zu beteiligen. BtR: nur bei Betreuungen, nicht bei Vormundschaften und Pflegschaft

Thema Vermögensaufstellung - (SKM) Schwarzwald-Baar

http://schwarzwald-baar.skmdivfreiburg.de/cms/upload/Vortrag_Vermgensbersicht.p...
Befreite Betreuer. Nach § 1908 i I S. 1 BGB i.V.m. §§ 1857a, 1854 BGB sind der Betreuungsverein und die Betreuungsbehörde als Betreuer (§ 1900 BGB) Von der Rechnungslegung befreit. Des Weiteren sind grundsätzlich der Vereinsbetreuer, der Behördenbetreuer

Kapitel 4 Die Aufgabenkreise im Einzelnen - Verbraucherzentrale ...

https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/mediabig/86681A.pdf
scheidungen dann treffen können, wenn die Willenserklä- rung lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, vgl. § 1903. Abs. 3 S. 1 BGB. Dies ist allerdings nur sehr ... Gericht ordnet die Rechnungslegung ausdrücklich an, vgl. §§ 1908 i Abs. 2 S. 2, 1857 a


Webseiten zum Paragraphen

§ 1857 BGB, Aufhebung der Befreiung durch das Familiengericht

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1857
Die Anordnungen des Vaters oder der Mutter können von dem Familiengericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde. Zu § 1857: Geändert durch G vom 17. 12. 2008 (BGBl I S. 2586). § 1856 BGB, Voraussetzunge

§ 1857 BGB Aufhebung der Befreiung durch das ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93539.htm
Die Anordnungen des Vaters oder der Mutter können von dem Familiengericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde.

Befreiter Betreuer - Betreuungsnetz Erlangen e.V.

http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Betreuungsvereine und die Betreuungsstelle sind gemäß §§ 1908 i Abs.1 S. 1, 1857 a BGB in Verbindung mit §§ 1852 Abs. 2, 1853 BGB von den betreuungsgerichtlichen Genehmigungen nach §§ 1812, 1814 bis 1816, (auch §§ 1819, 1820) BGB befreit. Diese befreite

Befreiter Betreuer – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Befreiter_Betreuer
26.06.2014 - ... Vertrauensperson von Beschränkungen bei der Geldanlage (§ 1852 BGB) und der Rechnungslegung (§ 1854 BGB) befreien, so dass die Aufsicht des Betreuungsgerichtes weniger umfassend ist. Jugendamt und Vormundschaftsverein waren außerdem stet

Gesetzestexte – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gesetzestexte
20.06.2010 - [Verbergen]. 1 (materielles) Betreuungsrecht im engeren Sinne; 2 Sonstige Bestimmungen des BGB, die für Betreuer von Belang sind. 2.1 Allgemeiner Teil; 2.2 Auftragsrecht; 2.3 Schadensersatz; 2.4 Eherecht; 2.5 Abstammungsrecht; 2.6 Elterliche


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 5: Befreite Vormundschaft › § 1857

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1857 BGB
    § 1857 Abs. 1 BGB oder § 1857 Abs. I BGB

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