(1) Ein rechtsfähiger Verein kann zum Vormund bestellt werden, wenn er vom Landesjugendamt hierzu für geeignet erklärt worden ist. Der Verein darf nur zum Vormund bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist oder wenn er nach § 1776 als Vormund berufen ist; die Bestellung bedarf der Einwilligung des Vereins.
(2) Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Familiengerichts; die §§ 1789, 1791 sind nicht anzuwenden.
(3) Der Verein bedient sich bei der Führung der Vormundschaft einzelner seiner Mitglieder oder Mitarbeiter; eine Person, die den Mündel in einem Heim des Vereins als Erzieher betreut, darf die Aufgaben des Vormunds nicht ausüben. Für ein Verschulden des Mitglieds oder des Mitarbeiters ist der Verein dem Mündel in gleicher Weise verantwortlich wie für ein Verschulden eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters.
(4) Will das Familiengericht neben dem Verein einen Mitvormund oder will es einen Gegenvormund bestellen, so soll es vor der Entscheidung den Verein hören.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Vormundschaft.docx
Ist ein ehrenamtlich wirkender Einzelvormund nicht vorhanden, kann statt dessen auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden (§ 1791 b BGB). In der Praxis wird die überwiegende Anzahl der V. – etwa drei von vier – als → Amtsvormundschaft geführt. Neben
https://www.awoberlin.de/Weitere-Informationen-zu-Vormundschaften-849099.pdf
Da § 1915 BGB die Anwendungen des Vormundschaftsrechts auch für Pflegschaften vorsieht, gilt § 1791a BGB auch für Vereinspflegschaften. Gemäß §§ 1791a BGB, 54 SGB VIII ist für die Führung von Vereinsvormundschaften und Vereinspflegschaften eine Erlaubnis
http://www.diakonie-muelheim.de/fileadmin/user_upload/02_Familien/pics/JFH_JGH/...
Richtlinie erlassen (Richtlinie für die Erteilung einer. Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormund- schaften und -pflegschaften über Minderjährige gemäß. § 54 SGB VIII i. V. m. § 1791 a BGB vom 01.01.2014). 3.5 Übersicht der Leistungen. Im Rahmen der Vo
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/Ergaenzung_zum_DIJuF-Themengu...
16.04.2012 - Leitsatz 2 der Entscheidung lautet: „Wird der Mitarbeiter eines. Vereins, der gemäß § 1791 a BGB i.V.m. § 54 Abs. 1 SGB VIII zur Übernahme von Vormundschaften geeignet ist, zum. Vormund bestellt und ist er im Verein ausschließlich oder teil-
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Betreu...
Anstellungsvertrag, ist nach der Recht- sprechung – entgegen dem Wortlaut der. Norm – nicht entscheidend.1. Organen und sonstigen Vertretern sind nach § 1908i Abs. 1 S 1, 1791a Abs. 3 S 2. BGB die Person gleichgestellt, die i. S. v. § 1900 Abs. 1, Abs. 2
http://www.skfbayern.de/cms/contents/skfbayern.caritas.de/medien/dokumente/doku...
21.02.2013 - Jugendamt kann nach § 1791b Abs.1 Satz 2 BGB von den Eltern weder benannt noch ausgeschlossen werden, während nach § 1791a Abs.1 Satz 2 ein Verein benannt werden kann) als Vormund zu bestellen7. Der benannte8 Vormund darf nach § 1778 BGB nur
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93467.htm
(1) Ein rechtsfähiger Verein kann zum Vormund bestellt werden, wenn er vom Landesjugendamt hierzu für geeignet erklärt worden ist. Der Verein darf nur zum Vormund bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Ein rechtsfähiger Verein kann zum Vormund bestellt werden, wenn er vom Landesjugendamt hierzu für geeignet erklärt worden ist. 2Der Verein darf nur zum Vormund bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhan
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1791
(1) Der Vormund erhält eine Bestallung. (2) Die Bestallung soll enthalten den Namen und die Zeit der Geburt des Mündels, die Namen des Vormunds, des Gegenvormunds und der Mitvormünder sowie im Falle der Teilung der Vormundschaft die Art der Teilung. § 17
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendmter/amtsvormundschaft/uteilnahmed...
Liste der zugelassenen Vereine. zur Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften gemäß § 1791a BGB i.V.m. § 54 SGB VIII. Übersicht der anerkannten Vereine (PDF, 296 kB) ...
http://www.rechtslexikon.net/d/vereinsvormundschaft/vereinsvormundschaft.htm
Für ein Verschulden des Mitglieds ist er dem Mündel verantwortlich. Einzelheiten: § 1791a BGB, § 53 JWG. Rechtsfähige Vereine und Anstalten, denen vom Landesjugendamt eine Erlaubnis hierfür erteilt worden ist (insbes. kirchliche und Wohlfahrtsvereine), k