(1) Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die in § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erlischt das Vorkaufsrecht.
(2) Auf ein Vorkaufsrecht, das zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks besteht, finden diese Vorschriften keine Anwendung.
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http://tierschutzvereinvs.de/verwaltung/images/allgemein/Hundegebell-im-Nachbar...
21.02.1997, 3 S 57/96, NJW-RR 1997, 1104) um Geräusche, die generell störend für die Nachbarschaft sein können und damit um Immissionen i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.1993, 9 U 111/93, NJW-RR 1995, 542). § 1004 Abs. 1 i.V.
http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Sechster Abschnitt: Vorkaufsrecht (§§ 1094 - 1104). Siebenter Abschnitt: Reallasten (§§ 1105 - 1112). Achter Abschnitt: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 - 1203). Neunter Abschnitt: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 12
http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_bergmann/1104_55103/1104_55103_20...
07.01.2015 - Klausur 1104. Besprechung. Klausur Nr. 1104 (BGB II) vom 17.9.2014. Akad. Rat Dr. Frank Spohnheimer. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht ...
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/55a5c883-ac90-4bc8-974d-d62038bbff10/antragsb...
17.05.2001 - BGB § 1162; ZPO § 1104. Antragsbefugnis für Aufgebotsverfahren bei Eigentumswechsel. I. Frage. Wer ist antragsbefugt zur Einleitung und Durchführung eines Aufgebotsverfahrens (§ 1162. BGB zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes), wenn
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zivilrecht/produkthaftung
(vgl. Däubler, S. 1113 – 1117, ferner S. 1104 f.) I. Einführung. (1) Produzentenhaftung gem. §§ 823 ff. BGB. - Verschuldenshaftung: → § 276 BGB:= Vorwurf an den Hersteller,. - jedoch „opferfreundliche“ BGH-Judikatur, so u.a.. -Umkehr der Verschuldensbewe
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folienskript.pdf
Dr. Olaf Sosnitza. Vorlesung Sachenrecht. Kategorien des Sachenrechts. Immobilien insb. §§ 873 – 902, 925 –. 928 BGB. Mobilien insb. §§ 929 – 984 BGB. Immobilien. Mobilien. Pfandrecht. §§ 1204 – 1258. BGB. Grundpfandrechte. Reallasten. §§ 1105 – 1112 BGB
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/37__13475_13.07.2017_SB.pdf
Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). • das dingliche Verkaufsrecht (§§ 1094 - 1104 BGB). →schuldrechtliche Vorkaufsrecht wird durch Vertrag zwischen Vorkaufsverpflichtetem und. Vorkaufsberechtigten begründet. Er bedarf der für den. Kaufgegenstand gesetzlich vo
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92873.htm
(1) Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die in § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Mit der.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1104/
Abschnitt 5: Vorkaufsrecht. § 1104 Ausschluss unbekannter Berechtigter [1]. (1) 1Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Rechte ausgeschlossen werden, wenn die in § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekeng
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die in § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Mit der Rechtskraft des Aussch
https://www.brennecke-partner.de/1104-BGB-Ausschluss-unbekannter-Berechtigter_6...
1104 BGB Ausschluss unbekannter Berechtigter. (1) Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die im § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzu
http://bustler.de/link.aspx?lnk=23058
BGB: § 887 BGB§ 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers 1Ist der Gläubiger, dessen Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgesc.