§ 1104 BGB, Ausschluss unbekannter Berechtigter
Paragraph 1104 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die in § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erlischt das Vorkaufsrecht.


(2) Auf ein Vorkaufsrecht, das zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks besteht, finden diese Vorschriften keine Anwendung.


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Hundegebell im Nachbarschaftsrecht 1. Hundegebell als ...

http://tierschutzvereinvs.de/verwaltung/images/allgemein/Hundegebell-im-Nachbar...
21.02.1997, 3 S 57/96, NJW-RR 1997, 1104) um Geräusche, die generell störend für die Nachbarschaft sein können und damit um Immissionen i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.1993, 9 U 111/93, NJW-RR 1995, 542). § 1004 Abs. 1 i.V.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - C. Visser Info

http://cvisser.info/informatie/aansprakelijkheid/buitenland/staten/duitsland/BG...
Sechster Abschnitt: Vorkaufsrecht (§§ 1094 - 1104). Siebenter Abschnitt: Reallasten (§§ 1105 - 1112). Achter Abschnitt: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 - 1203). Neunter Abschnitt: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 12


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Anspruch auf Schadensersatz II - FernUni Hagen

http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_bergmann/1104_55103/1104_55103_20...
07.01.2015 - Klausur 1104. Besprechung. Klausur Nr. 1104 (BGB II) vom 17.9.2014. Akad. Rat Dr. Frank Spohnheimer. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht ...

BGB § 1162; ZPO § 1104 Antragsbefugnis für Aufgebotsverfahren bei ...

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17.05.2001 - BGB § 1162; ZPO § 1104. Antragsbefugnis für Aufgebotsverfahren bei Eigentumswechsel. I. Frage. Wer ist antragsbefugt zur Einleitung und Durchführung eines Aufgebotsverfahrens (§ 1162. BGB zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes), wenn

Produkthaftung nach dem ProdHG (vgl. Däubler, S. 1113 – 1117 ...

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zivilrecht/produkthaftung
(vgl. Däubler, S. 1113 – 1117, ferner S. 1104 f.) I. Einführung. (1) Produzentenhaftung gem. §§ 823 ff. BGB. - Verschuldenshaftung: → § 276 BGB:= Vorwurf an den Hersteller,. - jedoch „opferfreundliche“ BGH-Judikatur, so u.a.. -Umkehr der Verschuldensbewe

§ 241 a BGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folienskript.pdf
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BGB § 1104 Ausschluss unbekannter Berechtigter - NWB Datenbank

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Abschnitt 5: Vorkaufsrecht. § 1104 Ausschluss unbekannter Berechtigter [1]. (1) 1Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Rechte ausgeschlossen werden, wenn die in § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekeng

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1104 - Haufe

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1104 BGB Ausschluss unbekannter Berechtigter. (1) Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die im § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzu

.. §§ 887, 1104, 1112 BGB | Mit der Rechtskraft des ...

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BGB: § 887 BGB§ 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers 1Ist der Gläubiger, dessen Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgesc.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 5: Vorkaufsrecht › § 1104

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1104 BGB
    § 1104 Abs. 1 BGB oder § 1104 Abs. I BGB
    § 1104 Abs. 2 BGB oder § 1104 Abs. II BGB

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