(1) Die Gläubiger des Bestellers, deren Forderungen schon zur Zeit der Bestellung verzinslich waren, können die Zinsen für die Dauer des Nießbrauchs auch von dem Nießbraucher verlangen. Das Gleiche gilt von anderen wiederkehrenden Leistungen, die bei ordnungsmäßiger Verwaltung aus den Einkünften des Vermögens bestritten werden, wenn die Forderung vor der Bestellung des Nießbrauchs entstanden ist.
(2) Die Haftung des Nießbrauchers kann nicht durch Vereinbarung zwischen ihm und dem Besteller ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(3) Der Nießbraucher ist dem Besteller gegenüber zur Befriedigung der Gläubiger wegen der im Absatz 1 bezeichneten Ansprüche verpflichtet. Die Rückgabe von Gegenständen zum Zwecke der Befriedigung kann der Besteller nur verlangen, wenn der Nießbraucher mit der Erfüllung dieser Verbindlichkeit in Verzug kommt.
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wendung kommt.6. 1) BGH FamRZ 2014, 460. 2) KG, Beschluss vom 25.02.2015 – 3 UF 55/14, NJW-Spezial 2015, 294. 3) Palandt-Brudermüller, BGB, § 1568 a Rn. 9. 4) OLG Brandenburg FamRZ 2002, 396. 5) LG Waldshut-Tiengen FamRZ 1999, 1088 ff.; OLG Dresden FamRB
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Kapitel. Der Schuldbeitritt zwischen Sicherungs- und Übernahmezweck. A. Funktionsoffenheit des Schuldbeitritts. 32. B. Der Übernahmebeitritt: Koppelung von Sicherungs- und Übernahmezweck. 33. I. Rechtsgeschäftliche Begründung. 33. II. Gesetzliche Tatbest
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01.01.2018 - 1015 – 1088. 10. Kommentierung des § 30 BGB (Besonderer Vertreter) im Beck´schen Online. Großkommentar (BeckOGK), Erstkommentierung, erstmaliger Upload im Oktober. 2015, vierteljährliche Aktualisierung. II. Aufsätze und Beiträge in Sammelwer
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fan Arnold. JuS 2009,. 426. BGB AT. Probleme aus dem Recht der Stellvertretung und der RechtsgeschäftslehreWillensmängel. Guido Pfeifer JuS 2004,. 694 ..... 1088. Staats- organisation. Die Kulturrevolution des Bundes. Gesetzgebungs-Kompetenzordnung (Erri
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24.01.2017 - Erbeinsetzung, Auslegung, landwirtschaftlicher Betrieb, Motivirrtum, Anfechtung. Fundstellen: BWNotZ 2017, 22. FamRZ 2017, 1088. ErbR 2017, 228. ZErb 2017, 77. LSK 2017 ... Gemäß § 2078 II BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten wer
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(1) Die Gläubiger des Bestellers, deren Forderungen schon zur Zeit der Bestellung verzinslich waren, können die Zinsen für die Dauer des Nießbrauchs auch von dem Nießbraucher verlangen. Das Gleiche gilt von anderen wiederkehrenden Leistungen, die bei ord
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20.07.2017 - 1088 Haftung des Nießbrauchers. (1) 1Die Gläubiger des Bestellers, deren Forderungen schon zurzeit der Bestellung verzinslich waren, können die Zinsen für die Dauer des Nießbrauchs auch von dem Nießbraucher verlangen. 2Das Gleiche gilt von a
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(1) Die Gläubiger des Bestellers, deren Forderungen schon zur Zeit der Bestellung verzinslich waren, können die Zinsen für die Dauer des Nießbrauchs auch von dem Nießbraucher verlangen. Das Gleiche gilt von anderen wiederkehrenden Leistungen, die bei ord
http://der-kleine-rechtsfreund.de/Archiv_Bund/BGB1068_1089.html
1068 BGB (Nießbrauchgegenstand). (1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen entsprechende .... Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nieß
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
4. Ist ein Nachlaßnießbrauch angeordnet worden, so kann der Wille des Erblassers dahin gehen, daß der Nießbrauch nur das nach Zahlung der Erbschaftsteuer den Erben verbleibende Vermögen treffen soll.« BFH (II R 79/69) | Datum: 08.06.1977. § 1089 Nießbrau