(1) Der Besteller kann, wenn eine vor der Bestellung entstandene Forderung fällig ist, von dem Nießbraucher Rückgabe der zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Gegenstände verlangen. Die Auswahl steht ihm zu; er kann jedoch nur die vorzugsweise geeigneten Gegenstände auswählen. Soweit die zurückgegebenen Gegenstände ausreichen, ist der Besteller dem Nießbraucher gegenüber zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtet.
(2) Der Nießbraucher kann die Verbindlichkeit durch Leistung des geschuldeten Gegenstands erfüllen. Gehört der geschuldete Gegenstand nicht zu dem Vermögen, das dem Nießbrauch unterliegt, so ist der Nießbraucher berechtigt, zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers einen zu dem Vermögen gehörenden Gegenstand zu veräußern, wenn die Befriedigung durch den Besteller nicht ohne Gefahr abgewartet werden kann. Er hat einen vorzugsweise geeigneten Gegenstand auszuwählen. Soweit er zum Ersatz des Wertes verbrauchbarer Sachen verpflichtet ist, darf er eine Veräußerung nicht vornehmen.
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baren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen. Schriftformmangel ordentlich zu kündigen (Fortführung der Se- natsur
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11. V. „Maßgeblichkeit“ für das Steuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . 13. VI. Rückkopplung – Präventions- und Steuerungswirkung . . . 15. 2. Kapitel. BGB: Geschichte, Modell,Wirklichkeit und. Weiterentwicklung. I. BGB: Modellvorstellungen bei sei
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMF-IIA3-20170101-H-05-01...
Seite 1087. Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung hier: Änderungen der VV Nrn. 7.2, 7.4, 8.2.5 und 8.7 zu § 44 BHO sowie der ANBest-I, ANBest-P,. ANBest-Gk und .... über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu v
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Senatsurteil vom 22.1.2014 – XII ZR 68/10, NJW 2014, 1087). BGB §§ 242, 542, 550, 566 Abs. 1, 567 S. 1, 578 Abs. 2. SACHVERHALT. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Räumung und Herausgabe von ge- werblich genutzten Mietflächen in Anspruch. Der Beklagte
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10.01.2014 - Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom. 19. August 2013 (BStBl I S. 1087) wie folgt geändert: ..... Hinterbliebenenrente im Wege eines einheitlichen Vertrags zugunsten Dritter gem. §§ 328 ff. de
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1087/
(1) 1Der Besteller kann, wenn eine vor der Bestellung entstandene Forderung fällig ist, von dem Nießbraucher Rückgabe der zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Gegenstände verlangen. 2Die Auswahl steht ihm zu; er kann jedoch nur die vorzugsweise
http://der-kleine-rechtsfreund.de/Archiv_Bund/BGB1068_1089.html
1087 BGB (Nießbraucher und Besteller - Rechte). (1) 1Der Besteller kann, wenn eine vor der Bestellung entstandene Forderung fällig ist, von dem Nießbraucher Rückgabe der zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Gegenstände verlangen. 2Die Auswahl s
http://pubman.mpdl.mpg.de/pubman/faces/viewItemFullPage.jsp?itemId=escidoc%3A20...
... Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 I BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne zuvor von dem Mieter eine Heilung des Mangels verlangt zu haben : BGH, Urteil vom
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xiizr114_14.htm
Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 200, 98 = NJW 2014, 1087 Rn. 26 und BGHZ 176, 301 = NJW 2008, 2178 Rn. 16 f.). Der Formzwang des § 550 Satz 1 BGB greift auch dann ein, wenn eine Vereinbarung keine Verpflichtungen für einen potenziellen Erw
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.id=CUST0000091...
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