§ 1021 BGB, Vereinbarte Unterhaltungspflicht
Paragraph 1021 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, so kann bestimmt werden, dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert. Steht dem Eigentümer das Recht zur Mitbenutzung der Anlage zu, so kann bestimmt werden, dass der Berechtigte die Anlage zu unterhalten hat, soweit es für das Benutzungsrecht des Eigentümers erforderlich ist.


(2) Auf eine solche Unterhaltungspflicht finden die Vorschriften über die Reallasten entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

„Das sogenannte gesetzliche Begleitschuldverhältnis Ansprüche bei ...

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/18339/1/Ulshoefer_Judith.pdf
Bei dem Recht auf Unterhaltung der Anlage, das entweder gemäß § 1021 I BGB durch. Vereinbarung oder unter den Voraussetzungen des § 1022 BGB kraft Gesetz entsteht, handelt es sich entgegen der allgemein vertretenen Auffassung nicht um ein obligatorisches

4 U 126/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4249/Microsoft%20Word%20-%204%20...
1021 BGB voraus, die hinsichtlich der konkreten Ausges- taltung der neu errichteten Zufahrt nicht zustande gekommen sei. Vielmehr sei man. „anlässlich“ des notariellen Grundstückskaufvertrags übereingekommen, den vorhandenen. Betonelementeweg durch Ziege

Inhaltsverzeichnis

https://d-nb.info/1069858250/04
C. § 1021 und § 1022 BGB. 242. I. Verständnis der §§ 1021 und 1022 BGB in Rechtsprechung und Lite ratur. 242. 1. § 1021 BGB. 242 a) Allgemeine Einordnung. 242 b) Begriff der „Unterhaltung": Verhältnis des § 1021 zu § 1020. S. 2 BGB. 244 c) § 1021 I 1 BGB

Vereinbarungen über die Unterhaltslast als eintragungsfähiger Inhalt ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-20170?all=False
22.11.2016 - BGB § 1020 Satz 2, § 1021. GBO § 19. Leitsätze: 1. Vereinbarungen, die der Eigentümer des belasteten Grundstücks mit den aus inhaltsgleichen, selbstständigen Dienstbarkeiten Berechtigten über deren Unterhaltslast trifft, können als Inhalt de

TE-1021 - KiJuP – Nomos

http://www.kijup.nomos.de/fileadmin/kijup/doc/Leseproben/TE-1021_Berechnung_von...
TE-1021Berechnung von KindesunterhaltBirnstengel. Petra Birnstengel. Stand: 08/2014. 1Welche Funktion hat die Düsseldorfer Tabelle für die Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen? Der Kindesunterhalt wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1601


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1021 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, so kann bestimmt werden, dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert. 2

BGB § 1021 Vereinbarte Unterhaltungspflicht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1021/
20.07.2017 - 1018 Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit · § 1019 Vorteil des herrschenden Grundstücks · § 1020 Schonende Ausübung · § 1021 Vereinbarte Unterhaltungspflicht · § 1022 Anlagen auf baulichen Anlagen · § 1023 Verlegung der Ausübung · § 10

§ 1021 BGB: Vereinbarte Unterhaltungspflicht - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BGB/1021
BGH, URTEIL vom 5.10.2004, Az. V ZR 42/04 a) § 1021 BGB ist zwar gemäß Art. 184 Satz 2 EGBGB auf die vorliegende Dienstbarkeit anwendbar, obwohl diese vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 entstanden ist und sich ihr Inhalt

Unterhaltungspflicht des Dienstbarkeitsberechtigten bei vom ...

http://dnoti.eu/topact/top0551.htm
a) § 1021 BGB ist zwar gemäß Art. 184 Satz 2 EGBGB auf die vorliegende Dienstbarkeit anwendbar, obwohl diese vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 entstanden ist und sich ihr Inhalt gemäß Art. 184 Satz 1 EGBGB grundsätzlich

Pflichten aus Wegerecht (Nachbarschaftsrecht) - frag-einen-anwalt.de

https://www.frag-einen-anwalt.de/Pflichten-aus-Wegerecht--f41793.html
16.06.2008 - Vielmehr haben beide Parteien ein Mitbenutzungsrecht. In diesem Fall findet § 1021 BGB keine Anwendung. Daher kann keiner von dem anderen verlangen, daß dieser den Weg unterhält. Vielmehr muß jeder in seinem eigenen Interesse die Anlage so u


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 4: Dienstbarkeiten › Titel 1: Grunddienstbarkeiten › § 1021

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1021 BGB
    § 1021 Abs. 1 BGB oder § 1021 Abs. I BGB
    § 1021 Abs. 2 BGB oder § 1021 Abs. II BGB

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