Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert.
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http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/5%20U%20007-07.pdf
21.02.2008 - Falckenberg, § 1020 BGB Rn. 4). Diese Abwägung ist im vorliegenden Fall eindeutig dahingehend vorzunehmen, dass eine In- anspruchnahme des Grundstückes der Beklagten zu 2) und 3) für die Schaffung einer Zufahrt zu dem Flurstück 559 bzw. 560
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/e9bd4a05-5ae4-4e91-930c-ad7b90c299ba/11375.pdf
29.10.2004 - BGB §§ 1018, 1020, 1021. Unterhaltspflicht für ein Geh- und Fahrtrecht (Grunddienstbarkeit) bei Mitbenutzungs- recht des Eigentümers des belasteten Grundstücks. I. Sachverhalt. Beim Verkauf einer Grundstücksteilfläche wurde dem jeweiligen Ei
https://d-nb.info/1069858250/04
Kapitel. Ansprüche der Beteiligten ohne Berücksichtigung der §§ 1020 bis 1023 BGB. 94. § 3 Abhängigkeit der Ansprüche von der Eigenschaft der Grunddienstbarkeit als beschränktes dingliches Recht. 94. § 4 Ansprüche des Eigentümers des belasteten Grundstüc
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-20170?all=False
22.11.2016 - BGB § 1020 Satz 2, § 1021. GBO § 19. Leitsätze: 1. Vereinbarungen, die der Eigentümer des belasteten Grundstücks mit den aus inhaltsgleichen, selbstständigen Dienstbarkeiten Berechtigten über deren Unterhaltslast trifft, können als Inhalt de
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/18339/1/Ulshoefer_Judith.pdf
ein in den §§ 1020 bis 1023 BGB normiertes gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem. Eigentümer des herrschenden und dem Eigentümer des dienenden Grundstücks entstehen, auf das die allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften Anwendung finden. 3 . So sol
https://openjur.de/g/bgb/1020.html
1020 Schonende Ausübung →. Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so h
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext 1Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. 2Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/grunddienstbarkeit-und-die-instandhaltungs...
16.02.2011 - Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen, § 1020 BGB. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1020-1028&ag=6597
1Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. 2Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßi
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92784.htm
Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so.