§ 7 BGB, Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
Paragraph 7 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.


(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.


(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Wichtige Hinweise zum § 7 BGB - Wohnsitz, Begründung, Aufhebung:

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/09/Wohnsitz.pdf
Wichtige Hinweise zum § 7 BGB - Wohnsitz, Begründung, Aufhebung: Die Einwohner-landesamtliche-oder-polizeiliche Ab-und-An-Meldung ist für die Begründung zur. Auf-hebung oder Änderung des Wohnsitzes weder erforderlich noch kann dies allein keine ausreiche

Literaturliste zum Grundkurs BGB

https://www.uni-goettingen.de/de/literaturliste/127608.html
Auflage, 2009. Köhler: BGB, Allgemeiner Teil, 33. Auflage, 2009. Leipold: BGB I, Einführung und Allgemeiner Teil, 5. Auflage, 2008. Pawlowski: Allgemeiner Teil des BGB, 7. Auflage, 2003. Rüthers/Stadler: Allgemeiner Teil des BGB, 16. Auflage, 2009. Schac

Aufsichtspflicht: Wann haften Eltern für Ihre Kinder?

http://www.kanzlei-pb.de/Aufsichtspflicht_-_Wann_haften_Eltern_fur_ihre_Kinder....
Sie haften nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 828 BGB). Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht, § 828 Abs.1 BGB. Für Kinder, die das 7., aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet haben gilt: Keine eigene Haftung im motorisierten Straßenverke

Fall 7: Lederhosen - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/kaiser/Dateien/Examenskurs_Bereicherungsrecht__-_F...
Fall 7: Lederhosen. Probleme: § 951 I 1 BGB: Bereicherungsanspruch neben Eigentümer-. Besitzer-Verhältnis, §§ 987 ff. BGB – Subsidiarität der Nichtleistungs- kondiktion – Eingriffskondiktion – Sonderfall der Eingriffskondiktion: § 816 I 1 BGB – Herausgab

Empfehlenswerte Studienliteratur (BGB AT) - ZRS

https://zrsweb.zrs.rub.de/lehrstuhl/windel/wp-content/uploads/sites/12/2016/09/...
16.10.2014 - 5. Faust, Florian. BGB Allgemeiner Teil. 4. Auflage, Nomos, Baden-. Baden 2014, € 22,--. ISBN 978-3-8487-0123-0. 6. Rüthers, Bernd /. Stadler, Astrid. Allgemeiner Teil des BGB. 18. Auflage, C.H. Beck,. München 2014, € 19,80,--. ISBN 978-3-40


Webseiten zum Paragraphen

§ 7 BGB Wohnsitz; Begründung und Aufhebung Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91661.htm
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben.

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB | 7 ...

http://www.beck-shop.de/muenchener-kommentar-buergerlichen-gesetzbuch-bgb/produ...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, In 12 Bänden, Buch, Kommentar, 978-3-406-66540-0, portofrei.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 7 – Wohnsitz ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird,

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).(7 ...

http://www.hugendubel.de/de/buch/muenchener_kommentar_zum_buergerlichen_gesetzb...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).(7. Auflage), Buch bei hugendubel.de. Portofrei bestellen oder in der Filiale abholen.

Band 7: Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und ...

https://www.kohlhammer.de/wms/instances/KOB/appDE/Recht/Zivilrecht/Buergerliche...
Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB), Soergel, Hans-Theodor (Begr.): Band 7 enthält die umfassende Kommentierung der §§ 1297-1588 BGB (Familienrecht), des VAHRG und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeischaft unter Ber


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 1: Personen › Titel 1: Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer › § 7

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 7 BGB
    § 7 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. I BGB
    § 7 Abs. 2 BGB oder § 7 Abs. II BGB
    § 7 Abs. 3 BGB oder § 7 Abs. III BGB

  • Werbung