(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
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http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/09/Wohnsitz.pdf
Wichtige Hinweise zum § 7 BGB - Wohnsitz, Begründung, Aufhebung: Die Einwohner-landesamtliche-oder-polizeiliche Ab-und-An-Meldung ist für die Begründung zur. Auf-hebung oder Änderung des Wohnsitzes weder erforderlich noch kann dies allein keine ausreiche
https://www.uni-goettingen.de/de/literaturliste/127608.html
Auflage, 2009. Köhler: BGB, Allgemeiner Teil, 33. Auflage, 2009. Leipold: BGB I, Einführung und Allgemeiner Teil, 5. Auflage, 2008. Pawlowski: Allgemeiner Teil des BGB, 7. Auflage, 2003. Rüthers/Stadler: Allgemeiner Teil des BGB, 16. Auflage, 2009. Schac
http://www.kanzlei-pb.de/Aufsichtspflicht_-_Wann_haften_Eltern_fur_ihre_Kinder....
Sie haften nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 828 BGB). Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht, § 828 Abs.1 BGB. Für Kinder, die das 7., aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet haben gilt: Keine eigene Haftung im motorisierten Straßenverke
http://www.jura.uni-mainz.de/kaiser/Dateien/Examenskurs_Bereicherungsrecht__-_F...
Fall 7: Lederhosen. Probleme: § 951 I 1 BGB: Bereicherungsanspruch neben Eigentümer-. Besitzer-Verhältnis, §§ 987 ff. BGB – Subsidiarität der Nichtleistungs- kondiktion – Eingriffskondiktion – Sonderfall der Eingriffskondiktion: § 816 I 1 BGB – Herausgab
https://zrsweb.zrs.rub.de/lehrstuhl/windel/wp-content/uploads/sites/12/2016/09/...
16.10.2014 - 5. Faust, Florian. BGB Allgemeiner Teil. 4. Auflage, Nomos, Baden-. Baden 2014, € 22,--. ISBN 978-3-8487-0123-0. 6. Rüthers, Bernd /. Stadler, Astrid. Allgemeiner Teil des BGB. 18. Auflage, C.H. Beck,. München 2014, € 19,80,--. ISBN 978-3-40
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91661.htm
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben.
http://www.beck-shop.de/muenchener-kommentar-buergerlichen-gesetzbuch-bgb/produ...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, In 12 Bänden, Buch, Kommentar, 978-3-406-66540-0, portofrei.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird,
http://www.hugendubel.de/de/buch/muenchener_kommentar_zum_buergerlichen_gesetzb...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).(7. Auflage), Buch bei hugendubel.de. Portofrei bestellen oder in der Filiale abholen.
https://www.kohlhammer.de/wms/instances/KOB/appDE/Recht/Zivilrecht/Buergerliche...
Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB), Soergel, Hans-Theodor (Begr.): Band 7 enthält die umfassende Kommentierung der §§ 1297-1588 BGB (Familienrecht), des VAHRG und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeischaft unter Ber