Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
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https://www.uni-goettingen.de/de/vorlesungsgliederung/35838.html
Grundlagen des Schuldverhältnisses. I. Begriff, Struktur, Arten von Schuldverhältnissen. II. Schuldverhältnis und Gefälligkeitsverhältnis. III. Entstehungsgründe für ein Schuldverhältnis. IV. Stellung des Schuldrechts im BGB, Funktionen, Tendenzen. V. Be
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Prüfungsvoraussetzungen § 823 II BGB. I. Voraussetzungen des § 823 II BGB. (= Haftungsbegründender Tatbestand). 1. Verletzung eines Schutzgesetzes a) Schutzgesetz i.S.v. § 823 II BGB. = Jede Rechtsnorm, die zumindest auch dazu die- nen soll, den Einzelne
http://www.al-online.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/Skripten/02_BGB_AT2...
HARALD LANGELS. BGB AT 2. DIE RECHTSGESCHÄFTSLEHRE. 2. TEILBAND. Eine nach Strukturelementen geordnete. Darstellung des examensrelevanten Zivilrechts. 8. überarbeitete und erweiterte Auflage ...
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_4_923.pdf
ZJS 4/2015. 370. Die Bereicherungshaftung nach § 346 Abs. 3 S. 2 BGB. Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 25.3.2015 – VIII ZR 38/14. Von Rechtsanwalt Christof Peter, Berlin*. Die Bereicherungshaftung im Rücktrittsrecht bei Entfallen der Wertersatzpflic
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Wiederholung. Pflichtverletzung. Leistungspflichten. Rücksichtsnahme. Konkurrenzen. Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) – 3. Verletzung von Rücksichtsnahmepflichten, § 241. Abs. 2 BGB – Abgrenzung zu Obliegenheiten. Prof. Dr. Michael Beurskens, LL
https://www.juris.de/jportal/allianz/nav/produktdetailsseiten/bgb+band+2?id=pro...
juris PraxisKommentar BGB Band 2 - Schuldrecht. Inklusive dem neuen Bauvertragsrecht! Der 2. Band des juris PraxisKommentars BGB, unterteilt in drei Teilbände, hat in der 8. Auflage umfangreiche Änderungen erfahren. Das Schuldrecht ist, nicht zuletzt auf
https://www.iurastudent.de/content/iv-ausschluss-der-ersatzpflicht-%C2%A7-831-a...
Nach § 831 I 2 BGB besteht für den Geschäftsherrn die Möglichkeit sich von der gegen ihn gerichteten Vermutung zu entlasten (Exkulpation). So kann er entweder vorbringen, dass zwischen dem verletzten Rechtsgut und dem Fehlverhalten des Verrichtungsgehilf
https://www.kohlhammer.de/wms/instances/KOB/appDE/Recht/Zivilrecht/BGB-II-Sache...
BGB II: Sachenrecht, Michael Beurskens: Die im BGB geregelten Konstrukte wie Besitz, Eigentum und Hypotheken gelten oftmals als abstrakt und schwer verständlich. Das Buch entwickelt demgegenüber die Regelungen des Rechts der beweglichen und unbeweglichen
http://www.beck-shop.de/muenchener-kommentar-buergerlichen-gesetzbuch-bgb-band-...
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht - Allgemeiner Teil, 2016, Buch, Kommentar, 978-3-406-66542-4, portofrei.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2/
20.07.2017 - Abschnitt 2: Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag · § 305a Einbeziehung in besonderen Fällen · § 305b Vorrang der Individ