§ 1293 BGB, Pfandrecht an Inhaberpapieren
Paragraph 1293 Bürgerliches Gesetzbuch

Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.


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Lösung

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/BGB6409.doc
06.04.2009 - Falls die E ihre Wertpapiere wirksam gemäß §§ 1293, 1204, 1205 BGB verpfändet hat, steht der Bank ein Recht zur Verwertung der in ihrem Besitz befindlichen Wertpapiere zu, § 1228 BGB. Dem gemäß ist zu prüfen, ob der E ein Anspruch auf Unterl


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Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/e3d5686e-0ee5-4ed0-a010-fbd550692899/1293.pdf
/1293.doc. DNotI. Fax - Abfrage. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Dokumentnummer: 1293# letzte Aktualisierung: 1. September 2003. BGB §§ 1757, 1617c Abs. 2. Erstreckung der Namensänderung des Adoptierten auf dessen Abkömml

1293 ABGB Dreißigstes Hauptstück Von dem Rechte des ... - LexisNexis

https://www.lexisnexis.at/vie/leseprobe/abgb_takom/files/assets/downloads/page0...
1293 ABGB. Dreißigstes Hauptstück. Von dem Rechte des Schadensersatzes und der Genugtuung. Schade. § 1293. Schade heißt jeder Nachteil, welcher jemandem an Vermögen, Rechten oder seiner Person ... die Rspr fälschlicherweise das deliktische Konzept des BG

Pfandrecht an Rechten, Sicherungsabtretung ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Anzeige bei Abtretung, qual. Mitbesitz statt Konstitut. Geschäftsähnliche Handlung →. Abgabe durch Gläubiger,. Vertretung möglich. Urkundenvorlage genügt nicht. (anders § 409 Abs. 1 S. 2 BGB). Inhaberpapiere: § 1293 BGB. Orderpapiere: § 1292 BGB. Was gil

Pfandrecht

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_35__Pfand...
Bewegliche Sachen. (Keine Erstreckung auf Zubehör, § 97 BGB; anders bei Hypothek,. § 1120 BGB). Auch Geld: - Echtes Pfandrecht, wenn konkrete Scheine und Münzen hingegeben werden und genau diese auch zurückgegeben werden sollen. - „Irreguläres Pfand“ dag

020 ZR III

http://justiz.hamburg.de/contentblob/9849184/52683ba0313435d770b4886a7a0cf4e6/d...
04.02.2009 - In Erfüllung dieser vermeintlichen Verbindlichkeit hat der Beklagte zu 1 der Klägerin gemäß. § 1293 BGB Wertpapiere, nämlich 30 börsennotierte Inhaberaktien der Wirbelwind AG, verpfändet. Die Aktien werden in einem Depot bei der ZGD DiDaBank


Webseiten zum Paragraphen

§ 1293 BGB, Pfandrecht an Inhaberpapieren - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1293
Abschnitt 8 – Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten → Titel 2 – Pfandrecht an Rechten. Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen. § 1292 BGB, Verpfändung von Orderpapieren · § 12

BGB § 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1293/
Buch 3: Sachenrecht. Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten. Titel 2: Pfandrecht an Rechten. § 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren. Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen

§ 1293 BGB - Pfandrecht an Inhaberpapieren - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1293/
1293 BGB - § 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen.

§ 1293 BGB - Pfandrecht an Inhaberpapieren - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1293-ed-desc.html
Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen. ...

.§ 1293 BGB Pfandrecht an Inhaberpapieren - Brennecke & Partner

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Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten › Titel 2: Pfandrecht an Rechten › § 1293

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1293 BGB
    § 1293 Abs. 1 BGB oder § 1293 Abs. I BGB

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