Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.
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https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/dc418017-56d7-43a4-b57b-401d72ff7a6f/146120-...
email: dnoti@dnoti.de • internet: www.dnoti.de. R:\User\mr\POOL\Gutachten\2016\Fax_Rep_2016_06_146120-fax_ser_web.doc. DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Abruf-Nr.: 146120 letzte Aktualisierung
https://www.winheller.com/fileadmin/redaktion/NewsletterPDFs/nonprofitrecht/BGH...
tungspflicht nach § 1093 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1041 BGB. Dazu gehöre auch die Beheizung in der kalten Jahreszeit, die voraussetze, dass die notwendigen. Anlagen betriebsbereit und funktionsfähig seien. Selbst wenn der Wohnungsbe- rechtigte die Wohnung n
http://www.alpmann-froehlich.de/fileadmin/template/img/public/Mandanteninformat...
Grundsatzurteil zum BGB-Bauvertrag. In einem lange erwarteten Grundsatzurteil vom 19.01.2017 entschied der Bundesgerichtshof erstmals seit der Schuld- rechtsreform aus dem Jahr 2001, dass der Besteller im. BGB-Bauvertrag – anders als in der VOB/B – Mänge
http://www.hausundgrundverlag.info/media/files_public/recht_aktuell/recht_aktue...
Satz 2 i.V.m. § 1041 BGB. Dazu gehöre auch die Beheizung in der kalten Jahreszeit, die voraussetze, dass die notwendigen Anlagen betriebsbereit und funktionsfähig seien. Selbst wenn der Wohnungsberechtigte die Wohnung nicht nutze und keine Heizenergie ve
https://www.jura.uni-frankfurt.de/68743763/Gliederung-KindR-WS17-18.pdf
BGB. Wellenhofer, Familienrecht, 4. Aufl. 2017, § 35 (Unterhalt unter Verwandten). 12. 12. Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes, §§ 1601 ff. BGB. BGH FamRZ 2011, 1041 (Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern). BGH FamRZ
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/erhaltungspflichten-des-nieszbrauchers-378...
23.03.2009 - Der Nießbraucher hat gemäß 1041 BGB für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen.
http://www.iww.de/ee/archiv/niessbrauch-eigentuemer-oder-niessbraucher-wer-trae...
06.07.2009 - Das Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit verweist in § 1093 Abs. 1 S. 2 BGB für die Ausgestaltung auf die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften, so auch auf § 1041 BGB. Danach obliegt dem Nießbrauchs- oder Wohnungsbere
https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-4/Titel-2/Untertitel-1/Erhaltung-der-...
1041 Erhaltung der Sache. Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.
http://www.ballaschk.de/v-zr-197-07.html
Erhaltungspflichten des Nießbrauchers. Die aus § 1041 Satz 1 und 2 BGB folgenden Erhaltungspflichten des Nießbrauchers werden durch die Vorschrift des § 1050 BGB nicht eingeschränkt. BGH, Urteil vom 23. Januar 2009 - V ZR 197/07. Grundsätzlich hat der Ni
http://www.vermieter-ratgeber.de/mietrechtsurteile/gebaeudeunterhaltung-durch-d...
Die aus § 1041 Satz 1 und 2 BGB folgenden Erhaltungspflichten des Nießbrauchers werden durch die Vorschrift des § 1050 BGB nicht eingeschränkt. Es obliegen dem Nießbraucher Ausbesserungen und Erneuerungen nur insoweit, als sie zu der gewöhnlichen Unterha