§ 238 BGB, Hypotheken, Grund- und Rentenschulden
Paragraph 238 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld ist zur Sicherheitsleistung nur geeignet, wenn sie den Voraussetzungen entspricht, unter denen am Orte der Sicherheitsleistung Mündelgeld in Hypothekenforderungen, Grundschulden oder Rentenschulden angelegt werden darf.


(2) Eine Forderung, für die eine Sicherungshypothek besteht, ist zur Sicherheitsleistung nicht geeignet.


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Zivilrechtlicher Schutz gegen Nachstellen - Beck Shop

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die strafrechtlichen Behelfe gegen Stalking geschaffen oder spezifiziert, auch aus zi- vilrechtlicher Sicht ergäbe sich eine neue Anspruchsgrundlage gegen Stalker auf Un- terlassen: §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 238 StGB. Angesichts de

Vollstreckung aus Urteil nach §648a BGB

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Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Inhaltsverzeichnis - Soldan

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Allgemeiner Teil des BGB - Brox / Walker, Inhaltsverzeichnis

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Allgemeiner Teil des BGB. Begründet von. Dr. Hans Brox † ehem. Bundesverfassungsrichter, o. Professor der Rechte an der Universität Münster (Westfalen) seit der ...... Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen . 110. 238. 2. Ausnahme: Unwirksamkeit des gesamt

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I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Handlung: unbefugtes, beharrliches Nachstellen (§§ 238 I Nr. 1 - 5) Unbefugt bedeutet, dass der Täter gegen den Willen des Opfers handeln muss. b) Schwerwiegende Beeinträchtigung.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 7: Sicherheitsleistung › § 238

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 238 BGB
    § 238 Abs. 1 BGB oder § 238 Abs. I BGB
    § 238 Abs. 2 BGB oder § 238 Abs. II BGB

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