§ 2276 BGB, Form
Paragraph 2276 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. Die Vorschriften der § 2231 Nr. 1 und der §§ 2232, 2233 sind anzuwenden; was nach diesen Vorschriften für den Erblasser gilt, gilt für jeden der Vertragschließenden.


(2) Für einen Erbvertrag zwischen Ehegatten oder zwischen Verlobten, der mit einem Ehevertrag in derselben Urkunde verbunden wird, genügt die für den Ehevertrag vorgeschriebene Form.


Benachbarte Paragraphen


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Grundzüge des Erb- und Erbschaftsteuerrechts - Ruhr-Universität ...

http://www.ruhr-uni-bochum.de/universalis/bigev/gzerbrecht.doc
Der Vertrag ist persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar zu schließen (§ 2276 BGB). Der Erblasser ist an diesen Erbvertrag gebunden, es sei denn, der Vertrag sieht einen Änderungsvorbehalt vor oder er kann wirksam zurücktreten. Den Rückt


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9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

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BGB. 2. Form, § 2276 Abs. 1 BGB. 3. Keine Stellvertretung auf Seiten des Erblassers, § 2274 BGB. III. Inhalt. 1. Vertragsmäßige Verfügungen, § 2278 Abs. 1 BGB a) Gegenstand, § 2278 Abs. 2 BGB b) Bindungswirkung, § 2289 Abs. 1 BGB c) Aufhebung aa) Einvers

Teil 1 Ehevertrag: Grundsätze Inhalt - Amtsgericht Göppingen

http://www.xn--amtsgericht-gppingen-gbc.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/...
Ausgleichsforderung nach beendeter Zugewinngemeinschaft. 7. funktional erweiterter Ehevertrag. II. Abschlussbefugnis, Abschlusszeitpunkt und Dauer. III. Änderung und Aufhebung bestehender Eheverträge. IV. Ehe- und Erbvertrag (bzw. Pflichtteilsverzichtsve

2276 Beschluss anonymisiert 1 - Staatsgerichtshof des Landes Hessen

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P.St. 2276. Staatsgerichtshof des Landes Hessen. Beschluss. In dem Grundrechtsklageverfahren des Herrn A.,. B.-Straße , C.,. Antragstellers, .... Alt. BGB, der eine infolge einer rechtsgrundlosen Leistung des Gläubigers eingetretene Bereicherung des Leis

Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen - Service Berlin

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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2276.html. Erforderliche Unterlagen. Geburtsurkunde. Das Verwahrgericht ist verpflichtet, Ihr Testament, Ihren Erbvertrag im. Zentralen Testamentsregister [http://www.testamentsregister.de/] bei der. Bundesnotarkam

Einführung in das Recht der sozialen Arbeit

http://www.ku.de/fileadmin/18/pdf/Einfuehrung_in_das_Recht_der_sozialen_Arbeit_...
Formvorschriften für Verträge. □ Grundsätzlich sind Verträge keinem Formzwang unterlegen und können auch mündlich geschlossen werden ( Problem Beweisbarkeit ). □ Schriftform § 126 BGB Bsp. § 766 S.1, 568 Abs.1, §. 550 BGB. □ Notarielle Beurkundung § 128


Webseiten zum Paragraphen

§ 2276 BGB Form - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2276-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2276 BGB Form - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2276 Form - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
2276 BGB verlangt für den Erbvertrag die notarielle Beurkundung; sie dient der Beweisbarkeit sowie der Vollständigkeit, Verbindlichkeit und Authentizität des Erblasserwillens. Daher sind die Formen des privatschriftlichen Testaments (§ 2247 BGB) und des

BGB § 2276 Form - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2276/
2274 Persönlicher Abschluss · § 2275 Voraussetzungen · § 2276 Form · § 2277 (weggefallen) · § 2278 Zulässige vertragsmäßige Verfügungen · § 2279 Vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen, Anwendung von § 2077 · § 2280 Anwendung von § 2269 · § 2281 Anfechtu

Kommentierung zu § 2276 BGB –Form– im frei verfügbaren ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-4/Form
2276 Form. (1) Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. Die Vorschriften der § 2231 Nr. 1 und der §§ 2232, 2233 sind anzuwenden; was nach diesen Vorschriften für den Erblasser

Der Bonifatiusfall | iurastudent.de

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Oktober 1913 zu entscheiden hatte. Der Problemkreis. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage der Wirksamkeit der Schenkung beweglicher Sachen, die nach dem Tode des Schenkers durch einen Boten des Verstorbenen dem Beschenkten überbracht werden; Abgrenz


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 4: Erbvertrag › § 2276

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2276 BGB
    § 2276 Abs. 1 BGB oder § 2276 Abs. I BGB
    § 2276 Abs. 2 BGB oder § 2276 Abs. II BGB

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