Was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf den Nachlass bezieht, gehört zum Nachlass. Auf eine durch ein solches Rechtsgeschäft erworbene Forderung findet die Vorschrift des § 2019 Abs. 2 Anwendung.
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https://prinz.law/static/urteile/pdf//bgh/IVa_ZR_220-88.pdf
21.11.1989 - BGB §§ 2019, 2041, 2111. Bringt ein Vorerbe Nachlaßgegenstände als seine Einlage in eine Kortunand it gesell schaft ein und wird er Kommanditist, dann gehört seine Rechtsstellung als Kommanditist als Surro gat zum Nachlaß (Aufgabe von BGH, U
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Lange-Familien--Erbrecht-97834066863...
Der Surrogationsgrundsatz des § 2041 BGB. Nachlässe in gesamthänderischer Bindung einer Erbengemeinschaft werden nicht selten über einen langen Zeitraum hinweg verwaltet. Dabei muss das Sondervermögen „Nachlass“ sowohl den Miterben als auch den Nachlassg
https://www.utzverlag.de/assets/pdf/44106dbl.pdf
II. Tatbestandsalternativen. 31. 1. Die „regelmäßige Klausel“. 31 a. Inhaltliche Ausprägungen. 31. (a) Rechtserwerbsklausel. 32. (b) Ersatzklausel. 34 b. Fehlen der regelmäßigen Klausel in § 2019 BGB ______ 35 c. Aufnahme der regelmäßigen Klausel in § 20
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/72cac4db-7138-4f83-b156-ebf382b9805e/Fax_Rep_...
08.07.2014 - Auffassung gilt die dingliche Surrogation entsprechend § 2041 BGB auch für die. Testamentsvollstreckung ungeachtet der fehlenden ausdrücklichen gesetzlichen An- ordnung (Bengel/Reimann/Schaub, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 5. Aufl. 2
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2012-RepFamErbR/RepFamErb-8....
Mietverhältnis sind nach § 2041 BGB. Nachlassgegenstände. • Kündigung ist Verfügung über den Anspruch auf den Mietzins. – § 2040 BGB ist anwendbar. • Verfügungen, die zugleich Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung sind, können mit. Stimmenmehrheit dur
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Die offene Formulierung des § 2041 BGB ("Was … erworben wird") legt bereits nahe, dass nicht lediglich verkörperte Gegenstände Surrogate i.S.v. § 2041 BGB sind. Wie sich aus S. 2 ergibt, gehören hierzu auch Forderungen (siehe auch Rn 8). Um einen umfasse
https://rechtspflegerforum.de/showthread.php?68047-%A7-2041-BGB
2041 BGB? A veräußert ein Grundstück an die B-GmbH. Nach Grundbucheintragung verstirbt A und wird von E1 und E2 lt. Erbschein beerbt. B-GmbH sowie E1 und E2 heben den Vertrag auf (wg. fehlender Kaufpreiszahlung) und erklären die Auflassung, dass das Eige
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2041/
20.07.2017 - 2041 Unmittelbare Ersetzung. 1Was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf den Nachlass
https://gesetze-in-app.de/BGB/2041
BGH, URTEIL vom 3.10.2009, Az. XII ZR 210/05 Denn gemäß § 2041 Satz 1 BGB würde die aufgrund dieses Vertrages entstehende Mietzinsforderung im Wege der Surrogation ebenfalls in den Nachlass fallen (vgl. BGH Urteil vom 6. Mai 1968 - III ZR 63/66 -NJW 1968
https://www.erbrecht-lahn.de/erbrecht/erbengemeinschaft/
Um das Sondervermögen zugunsten der Erben und der Nachlassgläubiger zu erhalten, gilt das Prinzip der dinglichen Surrogation (§ 2041 BGB): Alles, was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechtes oder als Ersatz für Schmälerungen des Nachlasses oder du