§ 1741 BGB, Zulässigkeit der Annahme
Paragraph 1741 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme mitgewirkt oder einen Dritten hiermit beauftragt oder hierfür belohnt hat, soll ein Kind nur dann annehmen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.


(2) Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


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Annahme als Kind oder Adoption ist die vollständige soziale und ...

http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Annahme_als_Kind.docx
Die A. a. K. ist in den §§ 1741–1766 → Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] geregelt. Für die Adoption Volljähriger gelten besondere Vorschriften (§§ 1767–1772 BGB). Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) regelt das Verfahren der → Adoptionsvermittlung. Es


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Zum Adoptionsverfahren in Deutschland Sachstand - Deutscher ...

https://www.bundestag.de/blob/485816/271d68b1b69ae852177e81ede3ac2042/wd-9-063-...
04.11.2016 - Ablauf des Adoptionsverfahrens. Das Adoptionsverfahren ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)1 in den §§ 1741 bis 1772 sowie im. Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)2 geregelt. Nach § 1741 BGB ist eine Adoption zulässig, wenn sie „dem Wohl d

Titel 7: Annahme als Kind Vorbemerkungen zu §§ 1741-1772 1 Mit ...

https://www.finger-frankfurt.de/pdf/1741-Annahme%20als%20Kind.pdf
Vorbemerkungen zu §§ 1741-1772. Literatur! Abramenko Die vom Annehmenden verschuldete Aufhebung einer Adoption (§ 1763 BGB) als vermö- gensrechtliches Problem, 2000; Barth Soziologische Daten zur Adoption Minderjähriger ZBlJugR. 1978, 243; Coester Eltern

Page 1 Anlage zu XIV/1 und zu XIV/2 .................……….…....., den ...

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMJ-RA1-0002-MiZi-KF9-A00...
Adoption eines minderjährigen Kindes eines Ehegatten, dessen frühere Ehe auf andere Weise als durch Tod des früheren Ehegatten aufgelöst ist, durch den anderen Ehegatten (§§ 1741, 1754 BGB),. □ Adoption eines Volljährigen (§§ 1767, 1770 BGB),. □ Volladop

Die Adoption, §§ 1741 ff. BGB Die Adoption ... - Notar-Block

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ALBERT BLOCK. Tel.: 03834/884650. Arndtstraße 9, 17489 Greifswald www.notar-block.de info@notar-block.de. - Adoption -. Die Adoption, §§ 1741 ff. BGB. Die Adoption Minderjähriger. Die Adoption Volljähriger. Voraussetzungen. Person des Annehmenden. - best

Gutachten - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/ddabe255-0ab7-401e-aa48-b7e57edf97fa/1214.pdf
14.06.2004 - BGB § 1741. Adoption eines Volljährigen durch ehemaligen Stiefvater. I. Zum Sachverhalt. Der 1948 geborene L., der in zweiter Ehe verheiratet ist, möchte den 1970 geborenen H. als Kind annehmen (Volljährigenadoption). H. ist ein Kind aus der


Webseiten zum Paragraphen

BGB Familienrecht §§ 1741 – 1772 | esb Rechtsanwälte

https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam9b-htm
BGB 4. Buch hier: Annahme als Kind. §§ 1741 – 1772. Neunter Titel. Annahme als Kind. I. Annahme Minderjähriger. § 1741. (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Ki

Adoption §§1741 ff BGB | Rechtsanwalt Erbrecht

https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/...
Die Adoption eines Kindes wird im Gesetz als Annahme als Kind bezeichnet und ist in den §§1741 BGB bis 1772 BGB geregelt. Grundsätzlich wird zwischen der Annahme Minderjähriger (Minderjährigenadoption) und der Annahme Volljähriger (Erwachsenenadoption) u

§ 1741 BGB Zulässigkeit der Annahme Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93416.htm
(1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder.

BGB § 1741 Zulässigkeit der Annahme - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1741/
20.07.2017 - 1741 Zulässigkeit der Annahme. (1) 1Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. 2Wer an einer gesetzes- oder sitte

Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner – Was ist zu ...

https://www.familienrecht.de/sorge-umgang/adoption-kind-lebenspartner/
09.06.2017 - Wesentliche Aussagen der Entscheidung: Die Regelung des § 1741 Abs. 2 S. 1 BGB ist eindeutig. Sie lässt weder Auslegungen zu, noch ist sie verfassungswidrig. Eine Adoption mit der Rechtsfolge, dass die Kinder die Stellung gemeinschaftlicher


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 7: Annahme als Kind › Untertitel 1: Annahme Minderjähriger › § 1741

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1741 BGB
    § 1741 Abs. 1 BGB oder § 1741 Abs. I BGB
    § 1741 Abs. 2 BGB oder § 1741 Abs. II BGB

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