§ 906 BGB, Zuführung unwägbarer Stoffe
Paragraph 906 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.


(2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.


(3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.


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Hundegebell im Nachbarschaftsrecht 1. Hundegebell als ...

http://tierschutzvereinvs.de/verwaltung/images/allgemein/Hundegebell-im-Nachbar...
21.02.1997, 3 S 57/96, NJW-RR 1997, 1104) um Geräusche, die generell störend für die Nachbarschaft sein können und damit um Immissionen i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.1993, 9 U 111/93, NJW-RR 1995, 542). § 1004 Abs. 1 i.V.


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SchiedsamtsZeitung - Bund Deutscher Schiedsmänner und ...

http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2009/Heft06/2009_0...
Gemäß § 906 BGB besteht dieser Anspruch nur insoweit, als die. Einwirkung die Benutzung des Grundstückes nicht oder nur unwesentlich be-einträchtigt. Letzteres ist in der Regel gegeben, wenn die in. Gesetzen oder Rechtsverordnungen fest- gelegten Grenz-

STöRENDE EINWIRKUNGEN VoM NAcHBARGRUNDSTÜcK

https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/media1153956A.pdf
In § 906 Abs. 1 BGB werden eine Reihe von Immissionen (so. z.B. Rauch, Geruch, Lärm, Gase usw.) genannt, die die Benut- zung des Nachbargrundstücks beeinträchtigen können. Die. Bestimmung enthält daher u.U. einen Beseitigungs- bzw. Unter- lassungsanspruc

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch - § 906 BGB

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S. 1. 19. Pantaenius-Immobilientagung am 19. November 2015 in Hamburg. Nachbarrechtlicher. Ausgleichsanspruch – § 906 BGB. RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg ...

BGH, Urt. v. 18.9.2009 – V ZR 75/09 Benecke E ... - ZJS

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Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906. Abs. 2 Satz 2 BGB analog setzt voraus, dass die beein- trächtigende Einwirkung von einer der konkreten Nut- zung entsprechenden Benutzung des Nachbargrundstücks ausgeht und zu diesem einen sachlichen B

Fallbesprechung Sachenrecht Übersichtsblatt § 906 BGB Zuführung ...

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Übersichtsblatt § 906 BGB. Zuführung von Immissionen. (Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen. - nicht: Grobimmissionen, negative und immaterielle Einwirkungen


Webseiten zum Paragraphen

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, § 906 Abs. 2 S. 2 - Juracademy

https://www.juracademy.de/sachenrecht1/nachbarrechtliche-ausgleichsanspruch.html
Der Entschädigungsanspruch ist der Ausgleich dafür, dass das Gesetz dem geschädigten Grundstückseigentümer oder -besitzer den an sich gegebenen Abwehranspruch aus § 1004 BGB aus den in Satz 1 des § 906 Abs. 2 genannten Gründen (Duldensfall) genommen hat.

BGH zur analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB im Verhältnis ...

https://jura-online.de/blog/2014/01/14/bgh-zur-analogen-anwendung-des-906-ii-2-...
14.01.2014 - So kommt ein Anspruch analog § 906 II 2 BGB in Betracht, wenn der Grundstückseigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, die Einwirkung auf sein Grundstück gemäß § 1004 I BGB zu unterbinden. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Eigentüm

Störende Einwirkungen :: www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de

http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=stoerende-einwirkungen
In § 906 Abs. 1 BGB werden eine Reihe von Immissionen (so z.B. Rauch, Geruch, Lärm, Gase usw.) genannt, die die Benutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigen können. Die Bestimmung enthält daher u.U. einen Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch bei

BGB § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe - NWB Datenbank

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20.07.2017 - 906 Zuführung unwägbarer Stoffe. (1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit n

BGH: § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog bei nachbarrechtlichem Ausgleich ...

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30.10.2013 - Wir berichteten erst vor einigen Monaten zu einem äußerst examensrelevanten Urteil des OLG Hamm, wo es um die analoge Anwendung von § 906 Abs. 2 S. 2 BGB ging (s. den ausführlichen Beitrag zur Prüfung dieses Anspruchs hier). Der nachbarrecht


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 1: Inhalt des Eigentums › § 906

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 906 BGB
    § 906 Abs. 1 BGB oder § 906 Abs. I BGB
    § 906 Abs. 2 BGB oder § 906 Abs. II BGB
    § 906 Abs. 3 BGB oder § 906 Abs. III BGB

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