(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.
(2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.
(3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.
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http://tierschutzvereinvs.de/verwaltung/images/allgemein/Hundegebell-im-Nachbar...
21.02.1997, 3 S 57/96, NJW-RR 1997, 1104) um Geräusche, die generell störend für die Nachbarschaft sein können und damit um Immissionen i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.1993, 9 U 111/93, NJW-RR 1995, 542). § 1004 Abs. 1 i.V.
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2009/Heft06/2009_0...
Gemäß § 906 BGB besteht dieser Anspruch nur insoweit, als die. Einwirkung die Benutzung des Grundstückes nicht oder nur unwesentlich be-einträchtigt. Letzteres ist in der Regel gegeben, wenn die in. Gesetzen oder Rechtsverordnungen fest- gelegten Grenz-
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/media1153956A.pdf
In § 906 Abs. 1 BGB werden eine Reihe von Immissionen (so. z.B. Rauch, Geruch, Lärm, Gase usw.) genannt, die die Benut- zung des Nachbargrundstücks beeinträchtigen können. Die. Bestimmung enthält daher u.U. einen Beseitigungs- bzw. Unter- lassungsanspruc
http://www.pantaenius.eu/fileadmin/user_upload/documents/biz/immobilienwirtscha...
S. 1. 19. Pantaenius-Immobilientagung am 19. November 2015 in Hamburg. Nachbarrechtlicher. Ausgleichsanspruch – § 906 BGB. RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg ...
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_1_282.pdf
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906. Abs. 2 Satz 2 BGB analog setzt voraus, dass die beein- trächtigende Einwirkung von einer der konkreten Nut- zung entsprechenden Benutzung des Nachbargrundstücks ausgeht und zu diesem einen sachlichen B
http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/schiemann/geibel/materialien/ws05_06_uebersic...
Übersichtsblatt § 906 BGB. Zuführung von Immissionen. (Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen. - nicht: Grobimmissionen, negative und immaterielle Einwirkungen
https://www.juracademy.de/sachenrecht1/nachbarrechtliche-ausgleichsanspruch.html
Der Entschädigungsanspruch ist der Ausgleich dafür, dass das Gesetz dem geschädigten Grundstückseigentümer oder -besitzer den an sich gegebenen Abwehranspruch aus § 1004 BGB aus den in Satz 1 des § 906 Abs. 2 genannten Gründen (Duldensfall) genommen hat.
https://jura-online.de/blog/2014/01/14/bgh-zur-analogen-anwendung-des-906-ii-2-...
14.01.2014 - So kommt ein Anspruch analog § 906 II 2 BGB in Betracht, wenn der Grundstückseigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, die Einwirkung auf sein Grundstück gemäß § 1004 I BGB zu unterbinden. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Eigentüm
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=stoerende-einwirkungen
In § 906 Abs. 1 BGB werden eine Reihe von Immissionen (so z.B. Rauch, Geruch, Lärm, Gase usw.) genannt, die die Benutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigen können. Die Bestimmung enthält daher u.U. einen Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch bei
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_906/
20.07.2017 - 906 Zuführung unwägbarer Stoffe. (1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit n
http://www.juraexamen.info/bgh-%C2%A7-906-abs-2-s-2-bgb-analog-bei-nachbarrecht...
30.10.2013 - Wir berichteten erst vor einigen Monaten zu einem äußerst examensrelevanten Urteil des OLG Hamm, wo es um die analoge Anwendung von § 906 Abs. 2 S. 2 BGB ging (s. den ausführlichen Beitrag zur Prüfung dieses Anspruchs hier). Der nachbarrecht