(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
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https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/vereine/recht/2009_04_allg_recht_...
Der BLSV-Rechtsservice informiert. Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung bei unzureichender Einberufung zur Mitgliederversammlung. Was sagt das Gesetz? In § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB ist geregelt, dass die Angelegenheiten des Vereins, soweit s
http://www.mv-justiz.de/dokumente/Service/0_Leitfaden_Vereinsrecht.pdf
Mitgliederversammlung und Vorstand in § 27 Absatz 3 und §§ 32, 33. BGB durch die Satzung abänderbar (§ 40 BGB). Durch die Vereinssatzung können die Aufgaben zwischen der Mitgliederversammlung und dem. Vorstand deshalb auch anders verteilt werden. 3. Einb
https://www.bpg-muenster.de/fachpublikationen/artikel-scheffer.pdf
Vereins zu besorgen sind, S 32 Abs. 1 Satz 1 BGB. Für welche langt oder ohne besondere Bemühungen Kenntnis erlangen. Angelegenheiten die Mitgliederversammlung zuständig ist, kann, damit es von seinem Recht auf Teilnahme Gebrauch ergibt sich aus der Satzu
http://www.vereinsknowhow.de/e-books/mitgliedervers.pdf
des BGB. Ohne Versammlung ist nach § 32 BGB ein Beschluss der Mitglieder nur wirksam, wenn alle Mitglieder schriftlich zustimmen. Die Satzung kann hier aber eine andere Regelung treffen. So könnten also Beschlüsse der Mitglieder regelmäßig per schriftlic
http://www.rechtsanwaeltin-renate-roos.de/pdf/BGB_und_verein_teil2.pdf
22.10.2010 - In § 28 BGB wird die Be- schlussfassung und Passivvertre- tung geregelt. § 28 Beschlussfassung und Pas- sivvertretung. (1) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so erfolgt die. Beschlussfassung nach den für die. Beschlüsse der Mitglied
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91681.htm
(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass.
https://www.juris.de/purl/gesetze/BGB_!_32
Zu § 32 BGB gibt es drei weitere Fassungen. § 32 BGB wird von mehr als 51 Entscheidungen zitiert. § 32 BGB wird von 30 Vorschriften des Bundes zitiert. § 32 BGB wird von einer landesrechtlichen Vorschrift zitiert. § 32 BGB wird von zwei Verwaltungsvorsch
https://www.gleisslutz.com/de/bgb-%C2%A7-32-mitgliederversammlung-beschlussfass...
Veröffentlichung. BGB § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung. Autoren Notz, Richard. Erschienen online. Drucken. Weiterleiten. Anwälte. Anwälte. Richard Notz. Newsletter ...
https://www.gleisslutz.com/de/aktuelles/know-how/veroeffentlichungen/bgb-ss-32-...
Veröffentlichung. BGB § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung. Autoren Notz, Richard. Erschienen online, https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/BeckOGK_4_BandBGB/BGB/cont/BeckOGK.BGB.p32.htm. Drucken. Weiterleiten. Anwälte. Anwälte. Richard
http://www.iww.de/vb/archiv/alternative-zur-mitgliederversammlung-die-schriftli...
05.08.2009 - 32 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Beschlüsse im Verein auch schriftlich gefasst werden können - also ohne dass eine Mitgliedersammlung einberufen ...