§ 268 BGB, Ablösungsrecht des Dritten
Paragraph 268 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren, berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen. Das gleiche Recht steht dem Besitzer einer Sache zu, wenn er Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung den Besitz zu verlieren.


(2) Die Befriedigung kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung erfolgen.


(3) Soweit der Dritte den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden.


Benachbarte Paragraphen


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Lösungsskizze 3. Klausur

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/lehrveranstaltungen/20122013/...
15.01.2013 - Für § 1150 BGB genügt Befriedigungsverlangen = Zahlungsaufforderung, Ankündigung der ZV etc.: „Betreibung“ ist nicht erforderlich (= Erweiterung des § 268): nach SV (+). (2) P muß der Gefahr eines Besitzverlustes nach § 268 I 2 BGB ausgesetz

LE 48 - Stefan Grundmann

https://grundmann.rewi.hu-berlin.de/lehre/Veranstaltungen_SoSe_2007/Vorlesung_B...
BGB) die Anwendbarkeit des Bereicherungsrechts aus? Rückgriffskondiktion. Rückgriff für eine Erfüllungshandlung auf fremde Schuld. Einige Sondernormen gehen vor. Bsp.: - Zwei deliktische Gläubiger -> § 840 I BGB -> § 426 BGB. - § 268 III BGB. § 433 II. S

Zahlungsfälle bei der Hypothek

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§362 BGB. → Hypothek wird Eigentümergrundschuld, §§1163, 1177 I BGB. → Anspruch auf Aushändigung der Urkunde. 2. Ablösungsberechtigter Dritter zahlt, §§1150, 268 BGB. → Forderung geht über gem. §§1150, 268 III BGB (cessio legis). → Hypothek geht wg. Akze


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Erfüllung und Surrogate - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Hinterlegung. Was regelt § 268 BGB? 1. Zwangsvollstreckung in Gegenstand des Schuldners. 2. Recht (Pfandrecht, Hypothek, Anwartschaftsrecht,. Grundschuld, …) oder Besitz des Dritten gefährdet. 3. Leistung des Dritten an Gläubiger verhindert. Vollstreckun

Das Schicksal der Hypothek bei Zahlung

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_74__Das_S...
Besonderes Ablösungsrecht des Dritten. Droht dem Dritten, ein Recht zu verlieren (z.B. bei nachrangiger Hypothek, vgl. §§ 10 I Nr. 4, 11 I, 91 I ZVG), hat D ein Befriedigungsrecht nach § 268 I BGB. => Anspruch geht auf ihn über (§ 268 III BGB) und damit

PDF scan to USB stick - jura.uni-frankfurt.de

http://www.jura.uni-frankfurt.de/47221689/Fall-17---Loesung.PDF?
129 Vgl. Schapp/Sahur, Sachenrecht, Rn. 492; nach a.A. ergibt sich die Einrede aus {ä 821 BGB, vgl. Coester- ... Da ä 1153 II BGB wegen des nichtakzessorischen Charakters auf die Grundschuld keine Anwen— ..... 619 b) Steht dem Dritten nach ä268 BGB ein A

Leistung auf fremde Schuld - Lehrstuhl Professor Dr. Roland Michael ...

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_13.pdf
268 III BGB oder mit einer. Rückgriffskondiktion. Bei der Konstellation von Fall 13 bestand die fremde Schuld aber nicht (mehr). Insoweit stellt sich die. Frage, ob der Dritte D vom Gläubiger oder vom Schuldner Rückzahlung verlangen kann. II. Anspruch de

Gläubigerwechsel

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Schuldrecht Allgemeiner Teil. z.B. - § 268 III BGB. (Ablösungsrecht des Dritten). - § 426 II BGB (Gesamtschuld). - § 774 BGB (Bürgschaft). - §§ 67 VVG,116 SGB X. (Übergang eines Schadens- ersatzanspruchs auf. Versicherung). §§ 829, 835 ZPO. §§ 398 ff. BG


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 268 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren, berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen. 2Das gleic

§ 268 BGB - Ablösungsrecht des Dritten - openJur

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268 Ablösungsrecht des Dritten →. (1) Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren, berechtigt, den Glä

BGB § 268 Ablösungsrecht des Dritten - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_268/
20.07.2017 - 268 Ablösungsrecht des Dritten. (1) 1Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren, berecht

Ablösung 268 BGB - Rechtspflegerforum

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47585-Abl%C3%B6sung-268-BGB
05.08.2010 - Nächsten Dienstag möchte ein Gläubiger eine Ablösung nach § 268 BGB i.V.m. § 1150 BGB im Versteigerungstermin machen. Abgelöst wird der bestrangig betreibende Gläubiger von der nachfolgenden Bank. Mein Problem ist, dass ich keine Ahnung hab,

Kein Anspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers gegen den ...

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Kein Anspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers gegen den vorrangigen Grundschuldgläubiger bei Ablöse nach § 75 ZVG, §§ 1192 Abs. 1, 1150, 268 BGB; kein gutgläubiger einredefreier Erwerb von Grundschulden bei gesetzlichem Erwerb ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1: Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1: Verpflichtung zur Leistung › § 268

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 268 BGB
    § 268 Abs. 1 BGB oder § 268 Abs. I BGB
    § 268 Abs. 2 BGB oder § 268 Abs. II BGB
    § 268 Abs. 3 BGB oder § 268 Abs. III BGB

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